Opferrecht und Nebenklage - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - wir übernehmen Ihre Vertretung als Opferanwalt im Ermittlungsverfahren und vor dem
Strafgericht.
Sie wurden Opfer einer Straftat, z.B. gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexueller Missbrauch, Vergewaltigung) oder einer Körperverletzung?
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Opfervertretungen übernommen. Wir vertreten Ihre Interessen als Opfer
einer Straftat gegenüber Polizei und vor Gericht.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen
Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht und Opferrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können
handeln. Wir vertreten Sie im Opferrecht, bei Nebenklage und Adhäsion.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Sprechen Sie uns an. Wir kenn die Möglichkeiten der effektiven Wahrung ihrer Rechte als Opfer einer Straftat:
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
Sie.