Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - Opferrecht und Opfervertretung - wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Täter.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Noch immer steht im Strafrecht der Täter im Mittelpunkt. Die Belange des Opfers treten noch immer sehr in den Hintergrund. Ob Sie nun Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt geworden sind – wir zeigen Ihnen Ihre Rechte auf und helfen Ihnen, diese zu verfolgen. Als Betroffener und Opfer einer Straftat sind Sie nicht rechtlos.
Sie haben Anspruch auf Schadensersatz, Schmerzensgeld und Wiedergutmachung.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - aufgrund unserer Kenntnisse im Strafrecht und im Strafverfahrensrecht ist es uns möglich, Ihre Interessen gegenüber dem Täter als auch gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten sachgerecht zu vertreten.
Bei einer frühzeitigen Mandatierung können wir für Sie bereits im Ermittlungsverfahren Akteneinsicht nehmen und Informationen über den Täter erlangen.
Nach Anklageerhebung gegen den Täter können Sie sich mit einer Nebenklage der Anklage der Staatsanwaltschaft anschließen. Sie haben mit unserer Hilfe die Möglichkeit, als Nebenkläger an dem Strafverfahren teilzunehmen. Sie stehen dann dem Verfahren nicht nur als einfacher Zeuge zur Verfügung, sondern können aktiv als Prozesspartei Anträge stellen und so das Verfahren gegen den Täter beeinflussen.
Als Nebenkläger haben Sie auch die Möglichkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche innerhalb des Strafverfahren als sogenannte Adhäsionsanträge geltend zu machen.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Sie haben Fragen zum Opferrecht und zur Opferhilfe?
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