Vergewaltigung: Ihr Anwalt in Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann
Strafverteidigung bei Verdacht auf Vergewaltigung in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung durch die Polizei eingeleitet oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage wegen Vergewaltigung - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Strafverteidigung bei Verdacht auf Vergewaltigung in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttinge
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Vergewaltigung.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und diskreten Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
01.10.2026: Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Vergewaltigung, Einstellung des Ermittlungsverfahrens
Unserem Mandanten aus Hannover wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover eine Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeige erfolgte durch die Lebensgefährtin unseres Mandanten. Nach der Anzeige wurde durch die Anzeigerstatterin auch ein Gewaltschutzverfahren eingeleitet. Herr Rechtsanwalt Heuer beantragt bereits frühzeitig die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Bereits im Ermittlungsverfahren waren erhebliche Widersprüche in der Strafanzeige ersichtlich. Die Staatsanwaltschaft Hannover holte deshalb ein umfangreiches Glaubwürdigkeitsgutachten ein. Herr rechtsanwalt Heuer konnte nunmehr die Staatsanwaltschaft Hannover von der Unschuld des Mandanten überzeugen. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt.
20.11.2025: Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch
Unserem Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle eine Vergewaltigung vorgeworfen. Die Anzeige erfolgte durch eine ehemalige Freundin unseres Mandanten und bezogen sich auf bereits seit Jahren zurückliegende angebliche Vorgänge. Bereits im Ermittlungsverfahren widersprach Rechtsanwalt Heuer den Vorwürfen in einer ausführlichen Stellungnahme nach Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft Celle stellte nunmehr das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nach §170 Abs. 2 StPO ein.
10.06.2025: Tatvorwurf Vergewaltigung, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Verden
Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Verden eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatort sollte 2024 ein Stadtfest in Verden gewesen sein. Bereits im Ermittlungsverfahren widersprach Rechtsanwalt Heuer den Vorwürfen in einer ausführlichen Stellungnahme nach Akteneinsicht. Die Staatsanwaltschaft Verden stellte nunmehr das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nach §170 Abs. 2 StPO ein.
Bemerkenswert an diesem Fall ist folgender Umstand:
Die Anzeigeerstatterin chattete nach dem angeblichen Vorfall ausgiebig mit einem psycholgischen Chatbot-Programm. Aufgrund der Protokolle war für uns eindeutig ersichtlich, wie suggestiv das KI Programm die Anzeigeerstatterin beeinflusste.
24.02.2025: Tatvorwurf Vergewaltigung, Freispruch am Amtsgericht Celle
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Tatort sollte eine bekannte Diskothek in Celle gewesen sein. Bereits im Ermittlungsverfahren widersprach Rechtsanwalt Heuer den Vorwürfen. Nach Anklageerhebung folgte am 26.02.2025 die Verhandlung vor dem Schöffengericht in Celle. Es drohte dem Mandanten eine Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren. Nach einer mehrstündigen Beweisaufnahme und mehrer Zeugenvernehmungen konnte Herr Rechtsanwalt Heuer das Amtsgericht Celle davon überzeigen, dass der Anklagevorwurf falsch ist. Es erfolgte ein Freispruch durch das Amtsgericht. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Celle die eingelegte Berufung gegen das Urteil zurückgenommen hat.
16.12.2024: Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Tatvorwurf Vergewaltigung, Einstellung des Verfahrens
Aufgrund einer Strafanzeige seiner ehemaligen Lebensgefährtin ermittelte die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Vergewaltigung. Nach Akteneinsicht und einer ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Strafverteidigerin wurde nunmehr das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.
02.02.2024 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle leitete gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung ein. Eine Zeugin behauptete eine Vergewaltigung. Herr Rechtsanwalt Heuer als Pflichtverteidiger konnte die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren davon überzeugen, dass die Aussage der Zeugin in wesentlichen Punkten unglaubwürdig ist. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt.
10.01.2024 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO
Die Staatsanwaltschaft Celle leitete gegen unseren Mandanten - einem Jugendlichen aus dem Landkreis Celle - ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung ein. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit der Sicherstellung eines Mobiltelefons. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren davon überzeugen, dass die Aussage der Anzeigeerstatterin in wesentlichen Punkten unglaubwürdig war. Das Verfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.
21.11.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO
Die Staatsanwaltschaft Celle leitete gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung ein. Eine Zeugin behauptete eine Vergewaltigung nach einer Feier. Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Pflichtverteidigerin konnte die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren davon überzeugen, dass die Aussage der Zeugin in wesentlichen Punkten unglaubwürdig ist und dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgte. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt.
11.02.2022 Staatsanwaltschaft Braunschweig: Verfahren wegen Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO
Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung ermittelt. Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon überzeugen, dass der Mandant die ihm vorgeworfenen Tat nicht begangen hat. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stellte das Verfahren dann mangels hinreichenden Tatverdachtes (§170 Abs. 2 StPO) ein.
07.10.2021: Staatsanwaltschaft Berlin, Einstellung Vorwurf Vergewaltigung § 177 StGB
Ein Wochenende in Berlin nahm für unseren Mandanten einen unschönen Verlauf. Ihm wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Es folgte die vorläufige Festnahme, die erkennungsdienstliche Behandlung und die Beschlagnahme des Mobiltelefons. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin von der Unschuld unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Berlin nach § 170 StPO eingestellt.
02.07.2021: Staatsanwaltschaft Celle, Amtsgericht Celle: Einstellung Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB
Unser Mandant wurde nach Beendigung einer Beziehung durch seine ehemalige Freundin der Vergewaltigung beschuldigt. Nach § 177 StGB musste unser Mandant mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte bereits im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft Celle von der Unschuld ihres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO nunmehr eingestellt.
29.12.2020 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Einstellung des Verfahrens wegen Vergewaltigung § 177 StGB
Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim nur schleppend geführt. Erst nach Intervention und einer Verzögerungsrüge durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde jetzt das Verfahren eingestellt.
07.04.2020 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Einstellung des Verfahrens wegen Vergewaltigung § 177 StGB
Gegen unseren Mandanten wurde wegen Vergewaltigung ermittelt. Es war eine Durchsuchung erfolgt. Seine Ehefrau hatte behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte erreichen, dass das Verfahren am 07.04.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.
29.10.2019 Amtsgericht Gifhorn: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung
Unserem Mandanten wurde durch seine Ex-Freundin der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht. Bereits im Ermittlungsverfahren haben wir erhebliche Widersprüche am Aussageverhalten der Zeugin herausgearbeitet. Trotzdem wurde Anklage erhoben. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Gifhorn mit Zeugenvernehmung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Unschuld des Mandanten beweisen. Es erfolgte ein Freispruch auf Kosten der Staatskasse.
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