Scheidung Online Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - einvernehmliche und kostensparende Ehescheidung
Scheidung Online Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - einvernehmliche und kostensparende Ehescheidung

Scheidung online - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Scheidung online Celle ist für Sie der schnelle und kostensparende Weg zur einvernehmlichen Ehescheidung in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.

 

  • Sie leben bereits ein Jahr getrennt?
  • Sie sind sich mit Ihrem Ehegatten über die Scheidung einig?
  • Es besteht zwischen Ihnen kein Streit über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen?

 

Dann nutzen Sie die Möglichkeit der Scheidung online!

Scheidung Online ist ein Angebot der Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle:

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
E-Mail-Adresse:

einfache Anfrage Scheidung online

Für Ihre Scheidung online benötigen wir nur einige wenige Angaben in unserem Formular:

Anfrage Scheidung online

schnelle Antwort Scheidung online

Wir antworten Ihnen per E-Mail im Regelfall binnen 24 Stunden und informieren Sie über das Verfahren, den weiteren Ablauf und die voraussichtlichen Kosten. Auf Wunsch rufen wir Sie gerne zurück.

kein Risiko für Sie

Es besteht kein Risiko für Sie - ein Auftrag kommt erst mit Übersendung der unterschriebenen Vollmacht und unserer Bestätigung über den Eingang zustande.

Kostentransparenz

Wir informieren Sie frühzeitig und realistisch über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.

Rechtsanwalt Thorsten Heuer in Celle - einvernehmliche Scheidung

Herr Rechtsanwalt Heuer ist seit über 25 Jahren in Celle tätig und hat bereits eine große Anzahl von einvernehmlichen Scheidungen durchgeführt.

Scheidung online - der weitere Ablauf

Nach unserer Rückantwort auf Ihre Anfrage können Sie sich in aller Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich für eine Besprechung zur Verfügung. Wir übersenden Ihnen die notwendigen Unterlagen und eine Vollmacht. Die Beauftragung kommt mit Rücksendung der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht und unserer Bestätigung zustande

Nach Beauftragung benötigen wir zur Fertigstellung des Scheidungsantrages folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Heiratsurkunde,
  • Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder,
  • eine Kopie des Ehevertrags oder der Scheidungsfolgenvereinbarung (sofern ein solcher Vertrag besteht).

 

Ferner benötigen wir zur Einreichung des Scheidungsantrages von Ihnen als Antragsteller einen angemessenen Vorschuss auf unsere Anwaltskosten.

 

Nach Einreichung des Scheidungsantrages wird das Scheidungsgericht den Kostenvorschuss für die Gerichtskosten bei Ihnen anfordern und den Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zustellen.

 

Bei kurzen Ehen bis zu 3 Jahren kann auf den Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) verzichtet werden. Bei längeren Ehen wird der Versorgungsausgleich berechnet, sofern hierauf nicht notariell verzichtet wurde.

 

Dann wird durch das Scheidungsgericht der Scheidungstermin bestimmt. Diesen Termin vor dem Amtsgericht müssen beide Ehegatten persönlich wahrnehmen, da eine Anhörung durch den Scheidungsrichter gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Termin stellen wir als Ihre Scheidungsanwälte den Scheidungsantrag. In Regelfall wird der Scheidungsbeschluss bereits im Scheidungstermin ausgesprochen und ist nach Ablauf der Rechtsmittelfrist von einem Monat rechtskräftig.

 

Starten Sie jetzt Ihre Anfrage zur Scheidung online:

Welche Kosten entstehen bei einer Onlinescheidung?

Eine einvernehmliche Ehescheidung und eine Onlinescheidung unterscheiden sich in den Kosten nicht. Es entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten. Die Kosten des Verfahrens hängen vom Verfahrenswert ab. Der Verfahrenswert richtet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten und dem Umfang des Versorgungsausgleichs. Der endgültige Verfahrenswert wird duch das Scheidungsgericht nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses festgesetzt

 

Unsere Anwaltsgebühren rechnen wir nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Hierbei handelt es sich um die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Die Abrechnung der Gerichtskosten erfolgt durch das jeweilige Amtsgericht.

 

Bereits in unserer Rückantwort erhalten Sie eine realistische Einschätzung der voraussichtlichen Verfahrenskosten.

 

Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - Scheidungsrecht

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit Jahren in Celle als Scheidungsanwälte tätig. Sie haben Fragen zur Scheidung oder zum Scheidungsrecht?

 

Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin mit uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

Kontakt und Terminsvereinbarung

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
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Bürozeiten

Montag - Donnerstag09:00 - 17:00
Freitag09:00 - 14:00
Besprechungstermine nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwältin Celle: Strafrecht, Strafverteidigung, Strafverteidiger Rechtsanwältin Katrin Brinkmann: Strafrecht und Strafverteidigung
Rechtsanwalt Celle: Strafrecht, Scheidung, Familienrecht, Verkehrsrecht Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Familienrecht

Hinweis:

Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

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