Das Honorar für unsere Tätigkeit berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Was kostet eine Strafverteidigung?
Die Vertretung im Ermittlungsverfahren oder vor dem Strafgericht wird durch uns nach dem RVG abgerechnet.
Durchschnittlich betragen die Kosten der anwaltlichen Vertretung
Die Höhe der Vergütung bemisst sich hierbei nach Art und Umfang unserer Tätigkeit (Schwere des Tatvorwurfes, Umfang des Ermittlungsverfahrens, Anzahl der Hauptverhandlungstage, Umfang der Nebenfolgenenentscheidung).
Bei Mandatierung machen wir einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,- € und 750,- € geltend.
Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht die Möglichkeit der Beiordnung als Pflichtverteidiger.
Was kostet eine Scheidung?
Die Kosten der anwaltlichen Vertretung im Familienrecht und im Scheidungsverfahren richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. In Scheidungsverfahren wird bei der Berechnung der Verfahrens- und Gerichtskosten vom vierteljährlichen Nettoeinkommen beider Parteien ausgegangen. Für den Versorgungsausgleich wird der Mindestwert von 1000 € angesetzt. Nach Verfahrensabschluss richtet sich der Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs nach der Anzahl der Versorgungsanwartschaften (je Versorgungsanwartschaft 10% des vierteljährlichen Nettoverdienstes der Parteien).
Ein Beispiel:
Verdienen beispielsweise die Ehegatten jeweils 1700 € netto monatlich und ist die Ehezeit kürzer als 3 Jahre, so entstehen anwaltliche Kosten für das Scheidungsverfahren in Höhe von 2005,15 € incl. Mehrwerteuer. Der Gerichtskostenvorschuss beträgt 590 €.
Der endgültige Verfahrenswert wird durch das Scheidungsgericht nach Abschluss des Verfahrens festgesetzt.
Grundsätzlich gilt für die Anwaltskosten im Scheidungsverfahren, dass jede Partei ihre eigenen Kosten selbst trägt. Die Gerichtskosten tragen beide Ehegatten zur Hälfte.
Gerne teilen wir Ihnen vor Mandatierung die Höhe der voraussichtlich entstehenden anwaltlichen Kosten in Ihrem Fall mit.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte vor Mandatierung bei Ihrer Versicherung, ob für Ihren besonderen Fall Versicherungsschutz besteht. Viele Versicherungen übernehmen gerade im Strafrecht und im Familienrecht keine Deckung für die Anwaltskosten.
Sie haben Fragen zum anwaltlichen Honorar oder zu den Kosten einer Rechtsvertretung?
Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
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