Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Celle - Strafverteidigung bei Vergwaltigung, sexueller Mißbrauch, sexuelle Nötigung
Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Celle - Strafverteidigung bei Vergwaltigung, sexueller Mißbrauch, sexuelle Nötigung

Sexualstrafrecht Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann

Sexualstrafrecht Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung als auch bei allen anderen Sexualstraftaten.

 

Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann - wir sind seit über 10 Jahre im Sexualstrafrecht in Celle tätig und haben bereits eine Vielzahl von sexualstrafrechtlichen Mandaten erfolgreich bearbeitet.

 

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
E-Mail-Adresse:

Sexualstrafrecht Celle

Sexualstrafrecht Celle - Herr Rechtsanwalt Heuer ist seit über 25 Jahren als Strafverteidiger in Celle tätig.

Strafverteidigung Sexualstrafrecht

Frau Rechtsanwältin Brinkmann übernimmt Ihre Verteidigung bei Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Mißbrauchs oder der sexuellen Nötigung.

Aussage-gegen-Aussage

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es zu Aussage-gegen-Aussage Situationen. Hier ist genaue Aktenkenntnis der Ermittlungsakte notwendig.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beantragen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und können dann mit Ihnen die Verteidigung vorbereiten.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Vergewaltigung, sexueller Missbrauch

Gegen Sie wird wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs oder anderer Sexualdelikte ermittelt?

 

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch wurden in den letzten Jahren mehrfach erweitert. Die drohenden Strafen sind hart: Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf, bzw. zehn Jahren Freiheitsstrafe ausschöpfen.

 

Sexualstraftaten nehmen eine Sonderrolle ein, da im Falle einer Verurteilung nicht nur hohe Strafen drohen, sondern auch noch Konsequenzen im Privat- und Arbeitsleben zu befürchten sind. Häufig hängt der Ausgang eines Verfahrens dabei von der Aussage einer einzigen Person ab. Leider sind falsche Aussagen, Übertreibungen, einseitige Darstellungen bis hin zu falscher Verdächtigung keine Seltenheit. Als Motive sind beispielsweise häufig Rache an ehemaligen Partnern oder Partnerinnen zu erkennen oder manchmal auch die Instrumentalisierung von Kindern im Rahmen eines Sorgerechtsstreites.

 

Der Ausgang des Verfahrens hängt dann davon ab, wem der Richter glaubt und wem nicht. Daher gilt auch hier, wie in allen Strafsachen, dass vorschnell keine Aussage gemacht werden sollte. Auch nicht, wenn Sie selbst wissen, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben und schon gar nicht, wenn man Sie bedrängt und Sie glauben lassen will, dass Sie gefahrlos aussagen könnten, wenn Sie unschuldig sind: So ist es leider nicht.

Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft

Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen, sollten Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren. Wir beantragen dann sofort Akteneinsicht. Auf diese Weise verschaffen wir uns Kenntnis darüber, welchen Umfang die Ermittlungen haben und vor allem, was Belastungszeugen ausgesagt haben. Nur wer den Akteninhalt kennt, kann angemessen reagieren!

 

Für uns hat es höchste Priorität bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, dass heißt also dafür zu kämpfen, dass gar nicht erst Anklage erhoben wird. Wenn Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, gilt dasselbe: Beauftragen Sie uns, damit wir uns einschalten können. Auch in diesem Verfahrensstadium werden wir nach erfolgter Akteneinsicht zunächst prüfen, ob die Anklage überhaupt zugelassen und das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet werden darf.

 

Wir können viel für Sie tun - rufen Sie uns an und machen Sie keine Aussage, ohne mit uns vorher gesprochen zu haben.

 

Sexualstrafrecht Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - Sie haben Fragen zum Sexualstrafrecht oder Sie wollen uns mit Ihrer strafrechtlichen Vertretung beauftragen?

 

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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

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Rechtsanwalt Celle: Strafrecht, Scheidung, Familienrecht, Verkehrsrecht Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Familienrecht
Rechtsanwältin Celle: Strafrecht, Strafverteidigung, Strafverteidiger Rechtsanwältin Katrin Brinkmann: Strafrecht und Strafverteidigung

Hinweis:

Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

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