Sexualstrafrecht: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage - schnell, persönlich, kompetent.
Sie stehen unter Verdacht, eine sexuelle Belästigung, eine sexuelle Nötigung, einen sexuellen Übergriff, eine Vergewaltigung oder einen sexuellen Missbrauch an Kindern begangen zu haben?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im
Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.
Gegen Sie wird wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauchs, Übergriffs, Nötigung oder Belästigung ermittelt?
Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch wurden in den letzten Jahren mehrfach erweitert. Die drohenden Strafen sind hart: Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht
einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf, bzw. zehn Jahren Freiheitsstrafe ausschöpfen.
Sexualstraftaten nehmen eine Sonderrolle ein, da im Falle einer Verurteilung nicht nur hohe Strafen drohen, sondern auch noch Konsequenzen im Privat- und Arbeitsleben zu befürchten sind. Häufig
hängt der Ausgang eines Verfahrens dabei von der Aussage einer einzigen Person ab. Leider sind falsche Aussagen, Übertreibungen, einseitige Darstellungen bis hin zu falscher Verdächtigung keine
Seltenheit. Als Motive sind beispielsweise häufig Rache an ehemaligen Partnern oder Partnerinnen zu erkennen oder manchmal auch die Instrumentalisierung von Kindern im Rahmen eines
Sorgerechtsstreites.
Der Ausgang des Verfahrens hängt dann davon ab, wem der Richter glaubt und wem nicht. Daher gilt auch hier, wie in allen Strafsachen, dass vorschnell keine Aussage gemacht werden sollte. Auch
nicht, wenn Sie selbst wissen, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben und schon gar nicht, wenn man Sie bedrängt und Sie glauben lassen will, dass Sie gefahrlos aussagen könnten, wenn Sie unschuldig
sind: So ist es leider aus unserer Erfahrung nicht.
Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung oder sexuellen Übergriffs bekommen, sollten Sie uns so schnell wie
möglich kontaktieren.
Rufen Sie jetzt an: 05141 - 22061
Wir beantragen dann sofort Akteneinsicht. Auf diese Weise verschaffen wir uns Kenntnis darüber, welchen Umfang die Ermittlungen haben und vor allem, was Belastungszeugen ausgesagt haben. Nur wer
den Akteninhalt kennt, kann angemessen reagieren!
Für uns hat es höchste Priorität bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, dass heißt also dafür zu kämpfen, dass gar nicht erst Anklage erhoben wird. Wenn Sie bereits eine
Anklageschrift erhalten haben, gilt dasselbe: Beauftragen Sie uns, damit wir uns einschalten können. Auch in diesem Verfahrensstadium werden wir nach erfolgter Akteneinsicht zunächst prüfen, ob die
Anklage überhaupt zugelassen und das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet werden darf.
Wir können viel für Sie tun - rufen Sie uns an und machen Sie keine Aussage, ohne mit uns vorher gesprochen zu haben.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle. Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Mit unserem Kanzleisitz in Celle sind wir im
Sexualstrafrecht in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg für unsere Mandanten tätig.
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