Sexualstrafrecht Celle | Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Rechtsanwalt Vergewaltigung
Sexualstrafrecht Celle | Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Rechtsanwalt Vergewaltigung

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Sexualstrafrecht - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung als auch bei allen anderen Sexualstraftaten.

 

Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann sind seit über 10 Jahre im Sexualstrafrecht tätig und haben bereits eine Vielzahl von sexualstrafrechtlichen Mandaten erfolgreich bearbeitet.

 

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
E-Mail-Adresse:

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht Celle

Herr Rechtsanwalt Heuer ist seit über 25 Jahren als Strafverteidiger in Celle tätig. Er übernmmt Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht.

Rechtsanwalt Vergewaltigung Celle

Frau Rechtsanwältin Brinkmann ist seit 20 Jahren im Strafrecht tätig und übernimmt Ihre Verteidigung bei Verdacht der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs oder der sexuellen Nötigung.

Aussage-gegen-Aussage

Gerade im Sexualstrafrecht kommt es zu Aussage-gegen-Aussage Situationen. oft erfolgt der Vorwurf der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs innerhalb einner beendeten Beziehung. Hier ist genaue Aktenkenntnis der Ermittlungsakte für die Strafverteidigung notwendig.

Rechtsanwaltskanzlei  Celle

Die Rechtsanwaltkanzlei Heuer und Brinkmann finden Sie in Celle in unmittelbarer Nähe zum Amtsgericht Celle in der Mühlenstraße 23, 29221 Celle.

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Wir beantragen Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und können dann mit Ihnen die Verteidigung vorbereiten.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Vergewaltigung, sexueller Missbrauch

Gegen Sie wird wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung, des sexuellen Missbrauchs oder anderer Sexualdelikte ermittelt?

 

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch wurden in den letzten Jahren mehrfach erweitert. Die drohenden Strafen sind hart: Im Falle einer Verurteilung kann das Gericht einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf, bzw. zehn Jahren Freiheitsstrafe ausschöpfen.

 

Sexualstraftaten nehmen eine Sonderrolle ein, da im Falle einer Verurteilung nicht nur hohe Strafen drohen, sondern auch noch Konsequenzen im Privat- und Arbeitsleben zu befürchten sind. Häufig hängt der Ausgang eines Verfahrens dabei von der Aussage einer einzigen Person ab. Leider sind falsche Aussagen, Übertreibungen, einseitige Darstellungen bis hin zu falscher Verdächtigung keine Seltenheit. Als Motive sind beispielsweise häufig Rache an ehemaligen Partnern oder Partnerinnen zu erkennen oder manchmal auch die Instrumentalisierung von Kindern im Rahmen eines Sorgerechtsstreites.

 

Der Ausgang des Verfahrens hängt dann davon ab, wem der Richter glaubt und wem nicht. Daher gilt auch hier, wie in allen Strafsachen, dass vorschnell keine Aussage gemacht werden sollte. Auch nicht, wenn Sie selbst wissen, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben und schon gar nicht, wenn man Sie bedrängt und Sie glauben lassen will, dass Sie gefahrlos aussagen könnten, wenn Sie unschuldig sind: So ist es leider nicht.

Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft

Wenn Sie Post von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommen, sollten Sie uns so schnell wie möglich kontaktieren. Wir beantragen dann sofort Akteneinsicht. Auf diese Weise verschaffen wir uns Kenntnis darüber, welchen Umfang die Ermittlungen haben und vor allem, was Belastungszeugen ausgesagt haben. Nur wer den Akteninhalt kennt, kann angemessen reagieren!

 

Für uns hat es höchste Priorität bereits im Ermittlungsverfahren auf eine Einstellung hinzuwirken, dass heißt also dafür zu kämpfen, dass gar nicht erst Anklage erhoben wird. Wenn Sie bereits eine Anklageschrift erhalten haben, gilt dasselbe: Beauftragen Sie uns, damit wir uns einschalten können. Auch in diesem Verfahrensstadium werden wir nach erfolgter Akteneinsicht zunächst prüfen, ob die Anklage überhaupt zugelassen und das Hauptverfahren gegen Sie eröffnet werden darf.

 

Wir können viel für Sie tun - rufen Sie uns an und machen Sie keine Aussage, ohne mit uns vorher gesprochen zu haben.

 

Rechtsanwalt Sexualstrafrecht - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - Sie haben Fragen zum Sexualstrafrecht oder Sie wollen uns mit Ihrer strafrechtlichen Vertretung beauftragen?

 

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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

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Rechtsanwalt Celle: Strafrecht, Scheidung, Familienrecht, Verkehrsrecht Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Familienrecht
Rechtsanwältin Celle: Strafrecht, Strafverteidigung, Strafverteidiger Rechtsanwältin Katrin Brinkmann: Strafrecht und Strafverteidigung

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Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

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