Betrug: Ihr Anwalt in Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann
Strafverteidigung bei allen Betrugsdelikten in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug durch die Polizei eingeleitet oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage wegen Betrug - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Strafverteidigung bei allen Betrugsdelikten in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Bei den Vermögensstraftaten und insbesondere bei Betrug spielt die Einziehung von Vermögenswerten eine große Rolle. Bei einer Verurteilung aber auch schon bei dem Verdacht einer Straftat soll dem potenziellen Täter nicht der Gewinn der Straftat verbleiben. Die unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte werden eingezogen.
Wir prüfen für Sie, ob Sie von der Einziehung betroffen sind und beraten Sie über die Rechtsfolgen und die Möglichkeiten der Vermeidung von Nachteilen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttinge
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Betrug.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
16.07.2024 Staatsanwaltschaft Braunschweig, Computerbetrug, Einstellung
Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Helmstedt wurde der Vorwurf des Computerbetruges durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erhoben. Unser Mandant soll gemeinsam mit anderen Personen bandenmäßigen Computerbetrug betrieben haben über die Bezahlfunktion Apple pay. Es erfolgte eine groß angelegte Hausdurchsuchung. Herr Rechtsanwalt Heuer wurde durch das Amtsgericht Braunschweig als Pflichtverteidiger beigeordnet. Nach Akteneinsicht konnte Rechtsanwalt Heuer nunmehr die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon überzeugen, dass das Ermittlungsverfahren gegen seinen Mandanten einzustellen ist.
02.08.2023 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Computerbetrug
Unserer Mandantin wurde durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle Computerbetrug vorgeworfen. Hintergrund war eine Anzeige nach einer Bestellung im Internet. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte nunmehr die Einstellung des Verfahrens nach § 170 StPO erwirken.
14.06.2023 Amtsgericht Celle: Tatvorwurf Sozialbetrug, Einstellung
Unserer Mandantin, einer Heranwachsenden aus Celle, wurde durch die Staatsanwaltschaft Celle Sozialbetrug vorgeworfen. Bei der Antragstellung von Bürgergeld soll sie Angaben über einen Minijob nicht gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft Celle erhob Anklage. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte nunmehr die Einstellung des Gerichtsverfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage erwirken.
23.06.2022 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle, Tatvorwurf Betrug (Eingehungsbetrug) § 263 StGB, Einstellung nach § 170 StPO
Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, ihren Vermieter um Mietzahlungen betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Celle eröffnete aufgrund der Anzeige des Vermieters ein Ermittlungsverfahren. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte der Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung um den Mietvertrag, Mietmängel und Mietminderung handelt. Das Verfahren wurde deshalb mangels Tatverdacht eingestellt.
16.11.2021 Staatsanwaltschaft Kassel, Amtsgericht Kassel: Verfahren wegen Betrug § 263 StGB - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachtes gem. § 170 Abs. 2 StPO
Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelt und Anklage erhoben. Ihm wurde Betrug in 33 Fällen vorgeworfen, die Einziehung des Taterlangten in Höhe von ca. 35.500,00 € wurde beantragt. Durch intensive Aktenarbeit ist es Frau Rechtsanwältin Brinkmann gelungen dass die Anklage durch das Amtsgericht Kassel nicht zugelassen wurde. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet, die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes (§ 170 Abs. 2 StPO) ein.
06.07.2021: Amtsgericht Celle, Einstellung Tatvorwurf Betrug § 263 StGB
Unserem Mandanten wurde ein Betrug zulasten der Arbeitsagentur vorgeworfen, da er zu spät die Arbeitsaufnahme gemeldet hat. Durch die Staatsanwaltschaft Celle erging ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.750 €. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl konnte Herr Rechtsanwalt Heuer im Termin zur mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme das Strafgericht überzeugen, dass hier nur eine geringe Schuld vorliegt. Das Verfahren wurde durch das Amtsgericht Celle gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 € nach § 153a StPO ohne Urteil eingestellt.
29.11.2019 Staatsanwaltschaft Göttingen: Einstellung Betrug
Unserem Mandanten wurde wurde durch eine Justizvollzugsanstalt (JVA) der Vorwurf des Betruges gemacht. Wir konnten durch eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Göttingen erreichen, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.
28.02.2019 Amtsgericht Celle: Freispruch wegen Betrug § 263 StGB
Unserem Mandanten wurde ein Betrug bei Anmietung eines Hotelzimmers vorgeworfen. Nach Anklageerhebung konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann in der Hauptverhandlung den Nachweis erbringen, dass kein Vorsatz bestand. Der Mandant wurde von dem Vorwurf freigesprochen.
25.04.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung Betrug
Gegen unseren Mandaten wurde wegen Betruges ermittelt. Er hatte über Ebay Markenkleidung zum Kauf angeboten, ihm wurde vorgeworfen, das Geld dafür kassiert, die Ware aber vorsätzlich nicht verschickt zu haben. Wir konnten den Sachverhalt aufklären und nachweisen, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag, so dass das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten am 25.04.2018 eingestellt werden konnte.
28.02.2018 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Vorwurf Betrug
Unsere Mandantin aus Hameln veräußerte ein Kraftfahrzeug (Import aus USA). Der Käufer erhob den Vorwurf des Betruges und stellte Strafanzeige. Gleichzeit forderte er den Kaufpreis zurück. Wir konnten die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO wegen Unschuld erreichen. Die unberechtigte Rückforderung des Kaufpreises wurde zurückgewiesen.
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