Aktuelle: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann Celle
Aktuelle: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann Celle

Aktuelle Nachrichten aus der Kanzlei Heuer und Brinkmann

Die Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle ist mit dem Schwerpunkt Strafrecht und Strafverteidigung in Celle, Niedersachsen oder bundesweit für ihre Mandanten tätig.

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Westcellertorstr. 15A
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax:
E-Mail-Adresse:

11.09.2026: Tatvorwurf Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse, Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Oldenburg

 

Gegen unsere Mandantin aus dem Landkreis Ammerland wurde nach Anzeige des Gesundheitsamtes ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse eingeleitet. Nach Akteneinsicht konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg erreichen.

 

24.08.2026: Freispruch Amtsgericht Celle, Tatvorwurf Einbruchdiebstahl

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde durch die Staatsanwaltschaft celles ein Einbruchsdiebstahl vorgeworfen. es kam zur Anklage vor dem Strafgericht in Celle. Nach 2 Hauptverhandlungstagen mit einer Beweisaufnahme konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Pflichtverteidigerin das Gericht von der Unschuld des Mandanten überzeugen. Es erfolgte antragsgemäß ein Freispuch von dem Vorwurf Einbruchdiebstahl.

 

26.03.2026: Freispruch Amtsgericht Celle Tatvorwurf gewerbsmäßiger Handel mit Cannabis § 34 KCanG - Konsumcannabisgesetz

 

Gegen unseren Mandanten aus Celle erhob die Staatsanwaltschaft Celle Anklage wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Handels mit Cannabis. Es drohte nach § 34 KCanG eine Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren. Der Anklage zugrunde lag eine Anzeige der ehemaligen Lebensgefährtin unseres Mandanten. In der Hauptverhandlung am Amtsgericht Celle konnte Herr Rechtsanwalt Heuer nunmehr einen Freispruch seines Mandanten erreichen.

30.12.2025: Tatvorwurf Nachstellung, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Celle

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde durch seine ehemalige Lebensgefährtin Nachstellung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Nach Akteneinsicht und einer ausfühlichen Stellungnahme konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

27.11.2025: Tatvorwurf fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Ein tragischer Verkehrsunfall in Hannover führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gegen unseren Mandanten. Nach Akteneinsicht und einer ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Strafverteidigerin wurde nunmehr das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. 

 

30.10.2025: Tatvorwurf Bedrohung mit Waffe (Waffenrecht), Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Hameln wurde durch eine Zeugin eine Bedrohung mit einer Waffe vorgeworfen. Nach Akteneinsicht und ausführlicher Stellungnahme zu dem Vorgang durch Herrn Rechtsanwalt Heuer wurde das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt.

24.10.2025: Amtsgericht Celle, Tatvorwurf Beleidigung, Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse

 

Unserem Mandanten aus dem Celle wurde Beleidigung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle erhob Anklage zum Amtsgericht Celle. Unser Mandant musste mit einer erheblichen Strafe und auch mit dem Widerruf seiner Bewährung rechnen. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte in der Hauptverhandlung die Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse wegen eines Verfahrenshindernis erreichen.

11.07.2025: Tatvorwurf Beleidigung, Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Lüneburg

 

Aufgrund einer Strafanzeige ermittelte die Staatsanwaltschaft Lüneburg gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Uelzen wegen des Verdachts der Beleidigung. Nach Akteneinsicht und einer ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Strafverteidigerin wurde nunmehr das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren eingestellt. 

 

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann ab 01.05.2025 Westcellertorstraße 15A in Celle Trüller-Haus Celle

Kanzleiumzug zum 01.05.2025

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann zieht zum 01.05.2025 um. Die neue Kanzleianschrift lautet sodann 

 

Westcellertorstr. 15A in 29221 Celle.

 

Die neuen Kanzleiräume befinden sich ab dem 01.05.2025 im sogenannten "Trüller-Haus" in Celle. Das Haus ist bekannt als Wohn- und Geschäftshaus in Celle. Die Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann befindet sich dann in zentraler Lage am Schlosspark Celle. 

 

Wir freuen uns darauf, Sie ab dem 01.05.2025 in unseren neuen Kanzleiräumen begrüßen zu können.

30.09.2024: Staatsanwaltschaft Celle: Tatvorwurf Hausfriedensbruch und Bedrohung, Einstellung des Verfahrens

 

Aufgrund einer Strafanzeige des Ex-Mannes der Ex-Liebhaberin unseres Mandanten ermittelte die Staatsanwaltschaft Celle gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts des Hausfriedensbruches sowie der Bedrohung. Nach Akteneinsicht und einer ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Strafverteidigerin wurde nunmehr das gegen unseren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.

 

11.07.2024 Amtsgericht Lehrte: Verstoß gegen BtMG und Handeltreibens mit einem neuen psychoaktiven Stoff, Einstellung

 

Gegen unseren Mandanten aus der JVA Sehnde und andere Beteiligte wurden Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Verdachts des Handeltreibens mit einem neuen psychoaktiven Stoff eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim erhob Anklage zum Amtsgericht Lehrte. Herr Rechtsanwalt Heuer wurde durch das Amtsgericht Lehrte als Pflichtverteidiger unserem Mandanten beigeordnet. Im Termin zur Hauptverhandlung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten eingestellt wurde.

 

12.04.2024 Staatsanwaltschaft Hannover, Besitz von BtM (Ketamin und Amphetamin), Einstellung des Verfahrens

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde wegen Besitz von Ketamin und Amphetamin ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Hannover eingeleitet. Nach Akteneinsicht konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Es erfolgte nunmehr die Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO.

 

13.03.2024 JVA Rosdorf, Landgericht Göttingen, Strafvollstreckungskammer, Aussetzung Sicherungsverwahrung zur Bewährung

 

Herr Rechtsanwalt Heuer vertritt regelmäßig in der JVA Rosdorf Strafgefangene in der Sicherungsverwahrung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen. Nunmehr konnte Herr Rechtsanwalt Heuer erreichen, dass die Sicherungsverwahrung unseres Mandanten zur Bewährung ausgesetzt wird. Es erfolgt die Entlassung unseres Mandanten. Sodann tritt Führungsaufsicht für die Dauer von 5 Jahren ein.

 

08.03.2024 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Sachbeschädigung § 303 StGB, Einstellung des Verfahrens

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde wegen des Verdachts der Sachbeschädigung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.  Die ehemalige Lebensgefährtin erstattete Anzeige wegen einer Beschädigung an ihrem Haus. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Staatsanwaltschaft Lüneburg von der Unschuld seines Mandanten überzeugen. Es erfolgte nunmehr die Einstellung des Verfahrens nach § 170 StPO mangels Tatverdacht.

 

12.02.2024 Amtsgericht Celle, Handeltreiben mit BtM, Cannabisplantage

 

Die Staatsanwaltschaft Celle erhob gegen unsere Mandantin Anklage wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Bei einer Durchsuchung im Herbst 2022 wurde eine Cannabisplantage sowie Bargeld und andere Gegenstände sichergestellt. Fau Rechtsanwältin Brinkmann konnte in der Hauptverhandlung des Vorwurf des Handeltreibens entkräften. Es erfolgte daher lediglich eine Verurteilung wegen Besitzes von Betäubungsmitteln.

 

 

08.02.2024 Staatsanwaltschaft Verden, Amtsgericht Celle, Tatvorwurf Bestechung in der JVA Celle, Einstellung des Verfahrens

 

Auf Anzeige der Justizvollzugsanstalt (JVA) Celle leitete die Sonderstaatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen des Verdachts der Bestechung eines Beamten ein. Die Staatsanwaltschaft Verden beabsichtigte, einen Strafbefehl bei dem Amtsgericht Celle zu beantragen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte jedoch nunmehr die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

 

 

 

01.02.2024 Staatsanwaltschaft Celle, JVA Celle, Verstoß gegen § 29 BtMG, Einstellung nach § 170 StGB

 

Die Justizvollzugsanstalte (JVA) Celle erstattet Anzeigen gegen unseren Mandanten wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Es wurde ein Brief mit Betäubungsmittel als Inhalt bei der Postkontrolle angehalten. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte nunmehr die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

31.01.2024 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Bedrohung, Verstoß gegen das Waffengesetz, Einstellung des Verfahrens

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde wegen des Verdachts der Bedrohung und des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Akteneinsicht konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg die Einstellung des Verfahrens nach §153a StPO erreichen.

 

 

28.09.2023 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle, Einstellung Tatvorwurf Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

 

Eine Strafanzeige führte gegen unseren Mandanten zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Celle. Der Vorwurf lautete auf Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr. Bei einer Verurteilung droht hier eine empfindliche Geldstrafe sowie auch ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte hier mit einer umfangreichen Stellungnahme erreichen, dass das gegen ihren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren jetzt mangels Tatverdacht eingestellt wurde.

 

 

 

18.09.2023 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Verfahren Handel mit BtM in nicht geringer Menge

 

Als Pflichtverteidiger konnte Herr Rechtsanwalt Heuer in Celle die Einstellung eines Verfahrens gegen seinen Mandanten wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erreichen.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen nunmehr nach § 170 StPO eingestellt.

 

 

 

 

14.06.2023 Amtsgericht Celle: Einstellung Erwerb von BtM im Internet

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Celle vorgeworfen Betäubungsmittel im Internet erworben zu haben. Hintergrund waren die Ermittlungen zu einer Internetplattform im Darknet und die Auswertung der dortigen Daten. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage beim Amtsgericht Celle. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte nunmehr die Einstellung des Gerichtsverfahrens nach § 153 StPO erwirken.

 

 

 

 

13.06.2023 Amtsgericht Celle: Freispruch vom Vorwurf Nötigung und Körperverletzung

 

Gegen unseren Mandanten erging ein Strafbefehl aufgrund angeblicher Taten im Zuge einer familiären Trennung. Ihm wurde Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Nach Beauftragung legte Frau Rechtsanwältin Brinkmann gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Celle. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte vor Gericht die belastende Zeugenaussage der Ehefrau erschüttern und das Gericht von der Unschuld des Mandanten überzeugen. Es kam zu einem Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

 

 

 

 

 

 

18.09.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Beleidigung auf sexueller Grundlage § 185 StGB

 

Unserem Mandanten, einem Geschäftsinhaber in Celle, wurde durch eine Kundin der Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Grundlage gemacht. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Celle davon überzeugen, dass die Vorwürfe haltlos sind. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.

 

 

05.04.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Verstoß gegen das Waffengesetz § 52 WaffG, Einstellung nach § 153 StPO

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Celle vorgeworfen, eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit geführt zu haben. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von der geringen Schuld des Mandanten überzeugen und erreichte eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO ohne Gerichtsverhandlung.

 

 

 

28.02.2022 Staatsanwaltschaft Bückeburg, Amtsgericht Stadthagen: Anklage Gewerbsmäßiger Diebstahl

 

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Bückeburg Anklage zum Amtsgericht Stadthagen wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls (gewerbsmäßiger Diebstahl) erhoben. Dieser wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Unser Mandant mußte davon ausgehen, dass gegen ihn eine Freiheitstrafe festgesetzt wird. Eine Freiheitstrafe unter 2 Jahren kann durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden bei einer positiven Sozialprognose. 

 

In der Hauptverhandlung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer als Pflichtverteidiger das Gericht überzeugen, dass hier kein besonders schwerer Fall eines Diebstahls vorliegt und daher ein geringerer Strafrahmen anzuwenden ist. Ein einfacher Diebstahl wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Es erfolgte durch das Amtsgericht Stadthagen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.

 

 

19.10.2021 JVA Rosdorf, Strafvollstreckungskammer Landgericht Göttingen, Erledigung Sicherungsverwahrung

 

Herr Rechtsanwalt Heuer vertritt regelmäßig in der JVA Rosdorf Strafgefangene in der Sicherungsverwahrung, insbesondere bei der jährlich durchzuführenden Anhörung vor der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Göttingen. Nunmehr konnte Herr Rechtsanwalt Heuer erreichen, dass die Sicherungsverwahrung unseres Mandanten für erledigt erklärt wurde. Mit Entlassung unseres Mandanten aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Rosdorf tritt Führungsaufsicht für die Dauer von 5 Jahren ein.

 

 

11.05.2021 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Verfahrenseinstellung Verstoß gegen das Waffengesetz § 52 WaffG

 

Bei unserem Mandanten wurde bei einer Durchsuchung des Fahrzeuges ein Springmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand. Wir konnten bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim für unseren Mandanten die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO ohne Zahlungsauflage erreichen.

 

06.04.2021 Staatsanwaltschaft Hannover – Beleidigung auf sexueller Grundlage § 185 StGB

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage. Hierbei spielte Kommunikation auf einer beliebten Messenger-App eine Rolle. Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass unser Mandant kein strafbewehrtes Handeln an den Tag gelegt hat. Die Ermittlungsbehörde stellte das Verfahren dann auch mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs. 2 ein.

 

14.01.2021 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Verdachts der Unfallflucht § 142 StGB

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Altencelle einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Nach Akteneinsicht und Abgabe einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren jetzt nach § 170 II StPO eingestellt.

 

 

14.01.2021 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung des Verfahrens wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss § 316 StGB

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmittel (Kokain) geführt zu haben. Wir konnten nunmehr gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

 

 

 

 

28.10.2020 Staatsanwaltschaft Lüneburg: Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung § 185 StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde aufgrund eines Postings bei Facebook ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Aufgrund einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren eingestellt.

 

 

24.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 142 StGB

 

Nach einem Verkehrsunfall stellte sich heraus, dass das Fahrzeug des Unfallfahrers nicht versichert war. Gegen ihn wurde daraufhin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Durch eine von Herrn Rechtsanwalt Heuer gefertigte Einlassung wurde nunmehr das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt. Der Mandant gilt damit nicht als verurteilt oder vorbestraft.

 

24.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

 

Die Ehefrau und Halterin eines Fahrzeuges ließ Ihren Ehemann fahren, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Aufgrund einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt.

 

15.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung § 240 StGB

 

Nach einer Auseinandersetzung in einem Supermarkt vertrat Frau Rechtsanwältin Brinkmann eine der Parteien wegen des Vorwurfes der Nötigung. Aufgrund der von Ihr gefertigten Einlassung für die Mandantin wurde das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingestellt.

 

02.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung

 

In einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung vertrat Frau Rechtsanwältin Brinkmann eine der Parteien wegen des Vorwurfes der Beleidigung. Aufgrund der von Ihr gefertigten Einlassung für den Mandanten wurde das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingestellt.

 

 

 

23.03.2020 Amtsgericht Hannover: Einstellung Beleidigung § 185 StGB

 

Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Aufgrund unserer Stellungnahme wurde das Verfahren durch das Amtsgericht Hannover ohne Hauptverhandlung nach § 153 StPO eingestellt.

 

20.03.2020 Staatsanwaltschaft Bückeburg: Einstellung Verfahren sexuelle Nötigung § 177 StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde nach eine Treffen durch eine Bekannte der Vorwurf der sexuellen Nötigung erhoben. Nach Akteneinsicht wurde durch uns eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Das Verfahren wurde daraufhin nach § 170 Abs. II StPO eingestellt.

 

13.03.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Beleidigung § 185 StGB

 

Unser Mandant wurde wegen Beleidigung angezeigt. Wir haben für unseren Mandanten eine Stellungnahme abgegeben und die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. II StPO erreicht.

 

05.03.2020 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung sexuelle Nötigung § 177 StGB

 

Gegen unseren Mandanten war wegen sexueller Nötigung ermittelt worden. Eine Frau behauptete, er habe sich ihr im Rahmen einer privaten Zusammenkunft plötzlich gegen ihren Willen sexuell auf grobe Weise genähert. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte durch eine geeignete Stellungnahme erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten am 05.03.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

 

25.02.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung des Verfahrens wegen Erpressung

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Versuches der Erpressung ermittelt. Wir wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens tätig und konnten am 25.02.2020 eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachtes, § 170 Ab. 2 StPO erreichen.

 

04.02.2020 Amtsgericht Celle: Freispruch vom Vorwurf des Waffenbesitzes § 52 WaffG

 

Unserem Mandanten wurde der Vorwurf des Waffenbesitzes gemacht. Es kam zur Anklage. In der Hauptverhandlung konnte durch eine Zeugenbefragung durch Herr Rechtsanwalt Heuer das Gericht überzeugt werden, dass der Vorwurf falsch ist. Das Gericht sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.

 

04.02.2020 Staatsanwaltschaft Konstanz: Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung und Sachbeschädigung

 

Gegen unseren Mandanten war wegen Nötigung und Sachbeschädigung ermittelt worden. Es ging um einen Vorfall im Straßenverkehr. Unser Mandant sollte einer Autofahrerin den Weg versperrt und auf ihre Motorhaube eingeschlagen haben. Wir konnten erreichen, dass das Ermittlungsverfahren am 04.02.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

 

28.01.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei

 

Unserer Mandantin hatte jemandem auf offener Straße etwas abgekauft, von dem sich herausstellte, dass es sich um Diebesgut handelte. Wir konnten erwirken, dass das Verfahren gem. § 153 a StPO eingestellt werden konnte.

 

 

10.01.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Vorwurf Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine falsche Versicherung an Eides Statt in einem Gerichtsverfahren abgegeben zu haben. Aufgrund unserer ausführlichen Stellungnahme wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

 

 

 

 

 

 

17.06.2019 Amtsgericht Braunschweig: Einstellung des Verfahrens wegen Bedrohung

 

Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl. Er sollte wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt werden, gleichzeitig sollte ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden. Wir haben für unseren Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und erreicht, dass das Verfahren gegen ihn am 17.06.2019 gem. § 153 StGB eingestellt wurde. Somit musste er weder eine Geldstrafe zahlen, noch gab es ein Fahrverbot.

 

 

 

 

 

 

18.12.2018 Staatsanwaltschaft Celle Einstellung des Verfahrens gem. 31 a BtMG

 

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel ermittelt. Es fand eine Hausdurchsuchung statt, bei der auch Betäubungsmittel aufgefunden wurde. Es gelang Rechtsanwältin Brinkmann, dass das Verfahren eingestellt wurde.

 

10.12.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Vorwurf fahrlässige Tötung

 

Unserem Mandanten wurde nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht. Wir konnten mittels eines verkehrstechnischen Gutachtens nachweisen, dass unseren Mandanten keine Schuld an dem Unfall trifft. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

28.11.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Unterschlagung

 

Unserem Mandanten wurde eine Unterschlagung eines Fundes in einem Geldautomaten vorgeworfen. Aufzeichnungen der Überwachungskamera lagen vor. Wir konnte eine Anklage verhindern und die Einstellung nach § 153 StPO erreichen.

 

18.10.2018 Amtsgericht Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Falschaussage

 

Unsere Mandantin war wegen falscher uneidlicher Aussage angeklagt. Der Tatvorwurf beruhte auf Angaben, die sie als Zeugin in einem anderen Strafverfahren gemacht hatte. Das Verfahren gegen sie konnte gem. § 153 a StPO eingestellt werden. Also erfolgt somit kein Eintrag ins Bundeszentralregister.

 

17.10.2018 Amtsgericht Celle Verurteilung nur wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

 

Der Mandant war angeklagt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Nach drei Verhandlungstagen konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann deutlich machen, dass er sich lediglich wegen Besitzes strafbar gemacht hatte. Die drohende Einziehung von Bargeld in Höhe von fast 1.000,00 € konnte deshalb abgewendet werden.

 

 

 

 

31.07.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Zeugen wollten beobachtet haben, dass er und ein Begleiter nach dem Genuss alkoholischer Getränke ein Fahrzeug geführt und dabei beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hätten. Das Verfahren konnte auf unser Betreiben hin eingestellt werden.

 

10.07.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg: Einstellung Fahrerflucht

 

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ermittelt. Am 10.07.2018 wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin auf unserer Tätigkeit hin gem. § 153 StPO eingestellt.

 

 

 

30.05.2018 Staatsanwaltschaft Celle Einstellung des Verfahrens Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

 

Gegen den Mandanten wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Eine an unseren Mandanten adressierte Postsendung, die Betäubungsmittel enthielt, war beschlagnahmt worden. Durch eine gut begründete Stellungnahme gelang es Rechtsanwältin Brinkmann, dass das Verfahren gegen ihn am 30.05.2018 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt werden konnte. 

 

 

 

05.03.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigestelle Celle: Einstellung Nötigung

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung ermittelt. Es ging um einen Vorfall auf dem Parkplatz einer kirchlichen Einrichtung. Eine Zeugin hatte behauptet, dass unser Mandant sie zwischen ihrem Fahrzeug uns seiner geöffneten Fahrzeugtür eingeklemmt hätte, um sie zu ängstigen. Das Verfahren gegen unseren Mandanten konnte auch unser Betreiben hin am 05.03.2018 gem. § 153 StPO eingestellt werden.

 

 

16.07.2017 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Vorwurf Vorenthalten von Arbeitsentgelt

 

Aufgrund anonymer Hinweise wurde eine Steuerprüfung bei unserer Mandantin vorgenommen. Im Verlauf der Prüfung wurde der Vorwurf der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) erhoben. Wir konnten mit einer Stellungnahme die Staatsanwaltschaft überzeugen und eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO erreichen.

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