Aktuelle News der Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle
Aktuelle News der Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Aktuelle Nachrichten aus der Kanzlei Heuer und Brinkmann

05.01.2024 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte § 184 b StGB und sexueller Missbrauch von Kindern: Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Gifhorn wurde die Verbreitung kinderpornografischer Bilder sowie sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit der Sicherstellung des Mobiltelefons sowie mehrerer Computer. Als Pflichtverteidiger konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften - davon überzeugen, dass keine Strafbarkeit vorliegt. Das Verfahren wurde nunmehr nach § 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

 

28.09.2023 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle, Einstellung Tatvorwurf Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr

 

Eine Strafanzeige führte gegen unseren Mandanten zu einem Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Celle. Der Vorwurf lautete auf Nötigung und Beleidigung im Straßenverkehr. Bei einer Verurteilung droht hier eine empfindliche Geldstrafe sowie auch ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte hier mit einer umfangreichen Stellungnahme erreichen, dass das gegen ihren Mandanten geführte Ermittlungsverfahren jetzt mangels Tatverdacht eingestellt wurde.

 

26.09.2023 Staatsanwaltschaft Verden: Einstellung Verfahren Tatvorwurf Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

 

Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte bei der Staatsanwaltschaft Verden die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erreichen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann war bereits im Ermittlungsverfahren als Pflichtverteidigerin dem Beschuldigten beigeordnet worden. Umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgten. Das Verfahren zog sich über einen Zeitraum von 2 Jahren hin. Nunmehr wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

18.09.2023 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Verfahren Handel mit BtM in nicht geringer Menge

 

Als Pflichtverteidiger konnte Herr Rechtsanwalt Heuer in Celle die Einstellung eines Verfahrens gegen seinen Mandanten wegen des Verdachts auf Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erreichen.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren nach umfangreichen Ermittlungen nunmehr nach § 170 StPO ein.

 

13.06.2023 Amtsgericht Celle: Freispruch vom Vorwurf Nötigung und Körperverletzung

 

Gegen unseren Mandanten erging ein Strafbefehl aufgrund angeblicher Taten im Zuge einer familiären Trennung. Ihm wurde Nötigung und Körperverletzung vorgeworfen. Nach Beauftragung legte Frau Rechtsanwältin Brinkmann gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Es kam zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Celle. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte vor Gericht die belastende Zeugenaussage der Ehefrau erschüttern und das Gericht von der Unschuld des Mandanten überzeugen. Es kam zu einem Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

 

23.01.2023 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Einstellung Tatvorwurf versuchter sexueller Missbrauch eines Kindes

 

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim beschuldigte unseren Mandanten des versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern. Herr Rechtsanwalt Heuer erreichte die Einstellung des Verfahrens nach § 170 StPO mangels Tatverdacht.

 

 

21.12.2022 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte § 184 b StGB, Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserem Mandanten aus Celle wurde vorgeworfen, bei Facebook kinderpornographische Bilder gepostet zu haben. Nach einer Anzeige der NEMEC erfolgte eine Hausdurchsuchung mit der Sicherstellung des Mobiltelefons. Als Pflichtverteidiger konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften - davon überzeugen, dass das Mobiltelefon seines Mandanten gehackt wurde. Das Verfahren wurde nunmehr mangels Tatverdacht eingestellt.

 

21.11.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO

 

Die Staatsanwaltschaft Celle leitete gegen unseren Mandanten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung ein. Eine Zeugin behauptete eine Vergewaltigung nach einer Feier. Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Pflichtverteidigerin konnte die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren davon überzeugen, dass die Aussage der Zeugin in wesentlichen Punkten unglaubwürdig ist und dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgte. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft mangels Tatverdacht eingestellt.

 

21.11.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO

 

Gegen unseren Mandanten, einem Jugendlichen aus Celle, wurde der Vorwurf der Vergewaltigung erhoben. Die soll sich auf einer Party im Sommer 2022 ereignet haben. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte als Pflichtverteidigerin die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht erreichen.

 

07.10.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB, Einstellung nach § 153 StPO

 

Nach Abflammen von Unkraut entzündete sich eine angrenzende Hecke sowie ein Teil eines Gartenschuppens. Die Staatsanwaltschaft Celle leitete deshalb eine Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein. Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 StPO ohne Gerichtsverfahren eingestellt.

 

27.09.2022 Amtsgericht Celle, Tatvorwurf gefährliche Körperverletzung § 224 StGB, Einstellung nach § 153a StPO

 

Nach einer Auseinandersetzung in einer Gaststätte erhob die Staatsanwaltschaft Anklage beim Amtsgericht Celle wegen gefährlicher Körperverletzung. Es drohte eine Freiheitsstrafe. In der Hauptverhandlung konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann nach der Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen erreichen, dass das Gericht das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 400 € einstellt. Eine Verurteilung konnte damit vermieden werden.

 

 

18.09.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Beleidigung auf sexueller Grundlage § 185 StGB

 

Unserem Mandanten, einem Geschäftsinhaber in Celle, wurde durch eine Kundin der Vorwurf der Beleidigung auf sexueller Grundlage gemacht. Die Staatsanwaltschaft eröffnete eine Ermittlungsverfahren. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Celle davon überzeugen, dass die Vorwürfe haltlos sind. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels Tatverdacht eingestellt.

 

25.08.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Brandstiftung mit Todesfolge, Einstellung nach § 170 StPO

 

Gegen unseren Mandanten, einem Jugendlichen, wurde wegen des Tatvorwurfes der Brandstiftung mit Todesfolge ein Ermittlungsverfahren geführt. Nach einer Verfahrensdauer von über einem Jahr konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht erreichen.

 

 

23.06.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Betrug (Eingehungsbetrug) § 263 StGB, Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserer Mandantin wurde vorgeworfen, ihren Vermieter um Mietzahlungen betrogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft Celle eröffnete aufgrund der Anzeige des Vermieters ein Ermittlungsverfahren. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte der Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass es sich hier um eine zivilrechtliche Auseinandersetzung um den Mietvertrag, Mietmängel und Mietminderung handelt. Das Verfahren wurde deshalb mangels Tatverdacht eingestellt.

 

05.04.2022 Staatsanwaltschaft Celle, Tatvorwurf Verstoß gegen das Waffengesetz § 52 WaffG, Einstellung nach § 153 StPO

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Celle vorgeworfen, eine Schreckschusspistole in der Öffentlichkeit geführt zu haben. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von der geringen Schuld des Mandanten überzeugen und erreichte eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO ohne Gerichtsverhandlung.

 

 

29.03.2022 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Schriften § 184 b StGB (a. F.), Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover die Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht erreichen. Die Entscheidung erging noch nach altem Rechts vor der Gesetzesverschärfung zum 01.07.2021

 

28.02.2022 Staatsanwaltschaft Bückeburg, Amtsgericht Stadthagen: Anklage Gewerbsmäßiger Diebstahl

 

Gegen unseren Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Bückeburg Anklage zum Amtsgericht Stadthagen wegen eines besonders schweren Fall des Diebstahls (gewerbsmäßiger Diebstahl) erhoben. Dieser wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Unser Mandant mußte davon ausgehen, dass gegen ihn eine Freiheitstrafe festgesetzt wird. Eine Freiheitstrafe unter 2 Jahren kann durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt werden bei einer positiven Sozialprognose. 

 

In der Hauptverhandlung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer als Pflichtverteidiger das Gericht überzeugen, dass hier kein besonders schwerer Fall eines Diebstahls vorliegt und daher ein geringerer Strafrahmen anzuwenden ist. Ein einfacher Diebstahl wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft. Es erfolgte durch das Amtsgericht Stadthagen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe.

 

11.02.2022 Staatsanwaltschaft Braunschweig: Verfahren wegen Vergewaltigung § 177 StGB, Einstellung nach § 170 StPO

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung ermittelt. Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Braunschweig davon überzeugen, dass der Mandant die ihm vorgeworfenen Tat nicht begangen hat. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren dann mangels hinreichenden Tatverdachtes (§170 Abs. 2 StPO) ein.

 

17.12.2021: Staatsanwaltschaft Celle, Amtsgericht Celle: Einstellung Vorwurf sexueller Mißbrauch von Kindern § 176 StGB

 

Aufrund einer Anzeige wurde gegen unseren Mandanten (einem Heranwachsenden aus dem Landkreis Celle) ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von Kindern eingeleitet. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt nunmehr erreichen, dass das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten nach §170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

 

16.11.2021 Staatsanwaltschaft Kassel, Amtsgericht Kassel: Verfahren wegen Betruges § 263 StGB - Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachtes gem. § 170 Abs. 2 StPO

 

Die Staatsanwaltschaft Kassel hatte gegen unseren Mandanten wegen Betruges ermittelt und Anklage erhoben. Ihm wurde Betrug in 33 Fällen vorgeworfen, die Einziehung des Taterlangten in Höhe von ca. 35.500,00 € wurde beantragt. Durch intensive Aktenarbeit ist es Frau Rechtsanwältin Brinkmann gelungen dass die Anklage durch das Amtsgericht Kassel nicht zugelassen wurde. Das Hauptverfahren wurde nicht eröffnet, die Staatsanwaltschaft stellte  das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachtes (§ 170 Abs. 2 StPO) ein.

 

07.10.2021: Staatsanwaltschaft Berlin, Einstellung Vorwurf Vergewaltigung § 177 StGB

 

Ein Wochenende in Berlin nahm für unseren Mandanten einen unschönen Verlauf. Ihm wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Es folgte die vorläufige Festnahme, die erkennungsdienstliche Behandlung und die Beschlagnahme des Mobiltelefons. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die zuständigen Staatsanwaltschaft Berlin von der Unschuld unseres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Berlin nach § 170 StPO eingestellt.

 

19.07.2021 Staatsanwaltschaft Lüneburg – Zweigstelle Celle – Verdacht des sexuellen Missbrauches von Kindern, Einstellung

 

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg- Zweigstelle Celle -  ermittelte gegen unsere Mandantin wegen des sexuellen Missbrauches von Kindern. Rechtsanwältin Brinkmann gelang es, die Ermittlungsbehörde davon zu überzeugen, dass die Vorwürfe haltlos erhoben wurden. Die Ermittlungsbehörde stellte das Ermittlungsverfahren dann mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs. 2 StPO ein.

 

06.07.2021: Amtsgericht Celle, Einstellung Tatvorwurf Betrug § 263 StGB

 

Unserem Mandanten wurde ein Betrug zulasten der Arbeitsagentur vorgeworfen, da er zu spät die Arbeitsaufnahme gemeldet hat. Durch die Staatsanwaltschaft Celle erging ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.750 €. Nach Einspruch gegen den Strafbefehl konnte Herr Rechtsanwalt Heuer im Termin zur mündlichen Verhandlung nach der Beweisaufnahme das Strafgericht überzeugen, dass hier nur eine geringe Schuld vorliegt. Das Verfahren wurde durch das Amtsgericht Celle gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 300 € nach § 153a StPO ohne Urteil eingestellt.

 

 

02.07.2021: Staatsanwaltschaft Celle, Amtsgericht Celle: Einstellung Tatvorwurf Vergewaltigung § 177 StGB

 

Unser Mandant wurde nach Beendigung einer Beziehung durch seine ehemalige Freundin der Vergewaltigung beschuldigt. Nach § 177 StGB musste unser Mandant mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte bereits im Ermittlungsverfahren die Staatsanwaltschaft Celle von der Unschuld ihres Mandanten überzeugen. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO nunmehr eingestellt.

 

 

11.05.2021 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Verfahrenseinstellung Verstoß gegen das Waffengesetz § 52 WaffG

 

Bei unserem Mandanten wurde bei einer Durchsuchung des Fahrzeuges ein Springmesser aufgefunden. Hierbei handelt es sich um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand. Wir konnten bei der Staatsanwaltschaft Hildesheim für unseren Mandanten die Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO ohne Zahlungsauflage erreichen.

 

06.04.2021 Staatsanwaltschaft Hannover – Beleidigung auf sexueller Grundlage § 185 StGB

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelte gegen unseren Mandanten wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage. Hierbei spielte Kommunikation auf einer beliebten Messenger-App eine Rolle. Rechtsanwältin Brinkmann konnte die Staatsanwaltschaft Hannover davon überzeugen, dass unser Mandant kein strafbewehrtes Handeln an den Tag gelegt hat. Die Ermittlungsbehörde stellte das Verfahren dann auch mangels hinreichenden Tatverdachtes gemäß § 170 Abs. 2 ein.

 

 

09.03.2021 Amtsgericht Celle: Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung und der Nötigung §§ 223, 240 StGB

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Celle der Vorwurf der Nötigung und der Körperverletzung gemacht. Es wurde Anklage erhoben. In der Hauptverhandlung ( 2 Verhandlungstage) konnte die Staatsanwaltschaft jedoch den Nachweis des Tatvorwurfes nicht erbringen. Es erfolgte somit ein Freispruch auf Kosten der Landeskasse.

 

 

20.01.2021 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung des Verfahrens wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften § 184b StGB

 

Unter Nutzung der E-Mail Anschrift unseres Mandanten wurde in sozialen Netzwerken kinderpornografisches Material gepostet. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme von Computer, Handy und Router unseres Mandanten. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte nach Akteneinsicht die Unschuld unseres Mandanten nachweisen. Das Verfahren wurde jetzt durch die Staatsanwaltschaft Hannover nach § 170 II StPO eingestellt und alle sichergestellten Geräte wurden unserem Mandanten zurückgegeben.

 

 

14.01.2021 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Verdachts der Unfallflucht § 142 StGB

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, in Altencelle einen Verkehrsunfall verursacht zu haben. Nach Akteneinsicht und Abgabe einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren jetzt nach § 170 II StPO eingestellt.

 

 

14.01.2021 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung des Verfahrens wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss § 316 StGB

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, ein Kraftfahrzeug unter Einfluss von Betäubungsmittel (Kokain) geführt zu haben. Wir konnten nunmehr gegenüber der Staatsanwaltschaft Hannover die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

 

29.12.2020 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Einstellung des Verfahrens wegen Vergewaltigung § 177 StGB

 

Unserem Mandanten wurde eine Vergewaltigung vorgeworfen. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung. Das Verfahren wurde durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim nur schleppend geführt. Erst nach Intervention und einer Verzögerungsrüge durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde jetzt das Verfahren eingestellt.

 

01.12.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung § 224 StGB

 

Nach einem Streit über die Corona-Regelungen in einem Supermarkt in Celle wurde gegen unsere Mandantin wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage erreichen.

 

 

27.11.2020 Amtsgericht Hannover: Freispruch vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung § 224 StGB

 

Unser Mandant befindet sich in der JVA Hannover. Ihm wurde mit mehreren weiteren Insassen eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Es kam zur Anklage. Nach mehreren Verhandlungstagen konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann einen Freispruch für unseren Mandanten erreichen.

 

 

28.10.2020 Staatsanwaltschaft Lüneburg: Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung § 185 StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde aufgrund eines Postings bei Facebook ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet. Aufgrund einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren eingestellt.

 

15.10.2020 Amtsgericht Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie  § 184b StGB

 

Unserem Mandanten wurde wurde Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Bildern vorgeworfen. Es erfolgte ein Hausdurchsuchung. Nach Anklageerhebung wandte sich der Mandant an Frau Rechtsanwältin Brinkmann. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte durch eine schriftliche Einlassung eine Hauptverhandlung vermeiden. Das Verfahren wurde nach Zahlung einer Geldauflage durch das Amtsgericht Celle eingestellt. Unser Mandant gilt damit nicht als vorbestraft.

 

 

24.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz § 142 StGB

 

Nach einem Verkehrsunfall stellte sich heraus, dass das Fahrzeug des Unfallfahrers nicht versichert war. Gegen ihn wurde daraufhin wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Durch eine von Herrn Rechtsanwalt Heuer gefertigte Einlassung wurde nunmehr das Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt. Der Mandant gilt damit nicht als verurteilt oder vorbestraft.

 

24.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz

 

Die Ehefrau und Halterin eines Fahrzeuges ließ Ihren Ehemann fahren, obwohl das Fahrzeug nicht versichert war. Die Staatsanwaltschaft leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Aufgrund einer Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage nach § 153a StPO eingestellt.

 

15.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung § 240 StGB

 

Nach einer Auseinandersetzung in einem Supermarkt vertrat Frau Rechtsanwältin Brinkmann eine der Parteien wegen des Vorwurfes der Nötigung. Aufgrund der von Ihr gefertigten Einlassung für die Mandantin wurde das Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingestellt.

 

02.09.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung

 

In einer nachbarschaftlichen Auseinandersetzung vertrat Frau Rechtsanwältin Brinkmann eine der Parteien wegen des Vorwurfes der Beleidigung. Aufgrund der von Ihr gefertigten Einlassung für den Mandanten wurde das Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingestellt.

 

12.05.2020 Landgericht Braunschweig: Einstellung Verfahren wegen gefährliche Körperverletzung § 224 StGB

 

Unser Mandant sitzt in Strafhaft und wurde beschuldigt, eine gefährliche Körperverletzung in der JVA begangen zu haben. Das Amtsgericht Wolfenbüttel verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten ohne Bewährung. Hiergegen legten wir Berufung bei dem Landgericht Braunschweig ein. Auf unseren Antrag hin stellte nunmehr das Landgericht Braunschweig das Verfahren gegen unseren Mandanten gegen eine Zahlungsauflage von 100 € endgültig ein.

 

07.04.2020 Staatsanwaltschaft Hildesheim: Einstellung des Verfahrens wegen Vergewaltigung § 177 StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Vergewaltigung ermittelt. Es war eine Durchsuchung erfolgt. Seine Ehefrau hatte behauptet, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte erreichen, dass das Verfahren am 07.04.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

 

07.04.2020 Amtsgericht Gifhorn Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung § 223 StGB

 

Unser Mandant war vom neuen Freund seiner Exfreundin provoziert worden. Er schubste ihn und der Nebenbuhler kam zu Fall. Gegenüber der Polizei gab er an, dass er sich verletzt habe. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Körperverletzung. Es gelang Rechtsanwältin Brinkmann, dass das Verfahren gegen ihren Mandanten gem. § 153 a StPO eingestellt wurde.

 

 

23.03.2020 Amtsgericht Hannover: Einstellung Beleidigung § 185 StGB

 

Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung vorgeworfen. Aufgrund unserer Stellungnahme wurde das Verfahren durch das Amtsgericht Hannover ohne Hauptverhandlung nach § 153 StPO eingestellt.

 

20.03.2020 Staatsanwaltschaft Bückeburg: Einstellung Verfahren sexuelle Nötigung § 177 StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde nach eine Treffen durch eine Bekannte der Vorwurf der sexuellen Nötigung erhoben. Nach Akteneinsicht wurde durch uns eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Das Verfahren wurde daraufhin nach § 170 Abs. II StPO eingestellt.

 

13.03.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Beleidigung § 185 StGB

 

Unser Mandant wurde wegen Beleidigung angezeigt. Wir haben für unseren Mandanten eine Stellungnahme abgegeben und die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. II StPO erreicht.

 

05.03.2020 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung sexuelle Nötigung § 177 StGB

 

Gegen unseren Mandanten war wegen sexueller Nötigung ermittelt worden. Eine Frau behauptete, er habe sich ihr im Rahmen einer privaten Zusammenkunft plötzlich gegen ihren Willen sexuell auf grobe Weise genähert. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte durch eine geeignete Stellungnahme erreichen, dass das Verfahren gegen unseren Mandanten am 05.03.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt wurde.

 

25.02.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung des Verfahrens wegen Erpressung

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen des Versuches der Erpressung ermittelt. Wir wurden im Rahmen des Ermittlungsverfahrens tätig und konnten am 25.02.2020 eine Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachtes, § 170 Ab. 2 StPO erreichen.

 

04.02.2020 Amtsgericht Celle: Freispruch vom Vorwurf des Waffenbesitzes § 52 WaffG

 

Unserem Mandanten wurde der Vorwurf des Waffenbesitzes gemacht. Es kam zur Anklage. In der Hauptverhandlung konnte durch eine Zeugenbefragung durch Herr Rechtsanwalt Heuer das Gericht überzeugt werden, dass der Vorwurf falsch ist. Das Gericht sprach unseren Mandanten auf Kosten der Staatskasse frei.

 

04.02.2020 Staatsanwaltschaft Konstanz: Einstellung des Verfahrens wegen Nötigung und Sachbeschädigung

 

Gegen unseren Mandanten war wegen Nötigung und Sachbeschädigung ermittelt worden. Es ging um einen Vorfall im Straßenverkehr. Unser Mandant sollte einer Autofahrerin den Weg versperrt und auf ihre Motorhaube eingeschlagen haben. Wir konnten erreichen, dass das Ermittlungsverfahren am 04.02.2020 mangels hinreichenden Tatverdachtes gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

 

28.01.2020 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Hehlerei

 

Unserer Mandantin hatte jemandem auf offener Straße etwas abgekauft, von dem sich herausstellte, dass es sich um Diebesgut handelte. Wir konnten erwirken, dass das Verfahren gem. § 153 a StPO eingestellt werden konnte.

 

 

10.01.2020 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Vorwurf Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, eine falsche Versicherung an Eides Statt in einem Gerichtsverfahren abgegeben zu haben. Aufgrund unserer ausführlichen Stellungnahme wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

29.11.2019 Staatsanwaltschaft Göttingen: Einstellung Betrug

 

Unserem Mandanten wurde wurde durch eine Justizvollzugsanstalt (JVA) der Vorwurf des Betruges gemacht. Wir konnten durch eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Göttingen erreichen, dass das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

 

26.11.2019 OLG Hamm: erfolgreicher Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 23 EGGVG

 

Unser Mandant befindet sich seit 26 Jahren in Strafhaft. Wir beantragten das Absehen von der weiteren Vollstreckung nach § 456a StPO. Die Staatsanwaltschaft Detmold und die Generalstaatsanwaltschaft Hamm lehnten diesen Antrag ab. Das OLG Hamm hob nunmehr diese Entscheidungen auf und verpflichtete die Staatsanwaltschaft Detmold zur Neuentscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OLG.

 

 

14.11.2019 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung

 

Gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Ein Betrunkener hatte sich auf die Fahrbahn gelegt. Es kam zum Unfall. Wir konnten erreichen, dass das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten am 14.11.2019 gem. § 153 StGB eingestellt wurde, so dass keine weiteren Folgen für ihn zu befürchten waren.

 

29.10.2019 Amtsgericht Gifhorn: Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

 

Unserem Mandanten wurde durch seine Ex-Freundin der Vorwurf der Vergewaltigung gemacht. Bereits im Ermittlungsverfahren haben wir erhebliche Widersprüche am Aussageverhalten der Zeugin herausgearbeitet. Trotzdem wurde Anklage erhoben. In der Hauptverhandlung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Unschuld des Mandanten beweisen. Es erfolgte ein Freispruch auf Kosten der Staatskasse.

 

 

17.06.2019 Amtsgericht Braunschweig: Einstellung des Verfahrens wegen Bedrohung

 

Unser Mandant erhielt einen Strafbefehl. Er sollte wegen Bedrohung zu einer Geldstrafe verurteilt werden, gleichzeitig sollte ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen werden. Wir haben für unseren Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und erreicht, dass das Verfahren gegen ihn am 17.06.2019 gem. § 153 StGB eingestellt wurde. Somit musste er weder eine Geldstrafe zahlen, noch gab es ein Fahrverbot.

 

14.07.2019 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Besitz von Kinderpornographie § 184b StGB

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Besitzes von Kinderpornographie ermittelt. Es wurde in diesem Zusammenhang auch bei ihm eine Hausdurchsuchung angeordnet und durchgeführt. Das Verfahren wurde aufgrund unserer Tätigkeit mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt werden, § 170 Abs. 2 StPO.

 

18.03.2019 Staatsanwaltschaft Hamburg Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung § 223 StGB

 

Auf einer Party kam es zwischen unserem Mandanten und anderen Partygästen zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt, nachdem wir eine Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft abgegeben haben.

 

 

28.02.2019 Amtsgericht Celle: Freispruch wegen Betrug § 263 StGB

 

Unserem Mandanten wurde ein Betrug bei Anmietung eines Hotelzimmers vorgeworfen. Nach Anklageerhebung konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann in der Hauptverhandlung den Nachweis erbringen, dass kein Vorsatz bestand. Der Mandant wurde von dem Vorwurf freigesprochen.

 

26.02.2019 Landgericht Lüneburg: Freispruch wegen Brandstiftung

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Brandstiftung ermittelt und Anklage erhoben. Untersuchungshaft wurde angeordnet. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte für ihren Mandanten vor dem Landgericht Lüneburg nach drei Verhandlungstagen einen Freispruch erwirkten. Der Mandant hat nunmehr Anspruch auf eine Haftentschädigung.

 

30.01.2019 Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung

 

Gegen den Mandanten wurde ermittelt wegen Körperverletzung. Durch eine geeignete Stellungnahme konnten wir darlegen, dass er das Opfer war: Er war angegriffen worden und hatte sich lediglich gewehrt. Das Verfahren gegen ihn wurde mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt werden.

 

18.12.2018 Staatsanwaltschaft Celle Einstellung des Verfahrens gem. 31 a BtMG

 

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel ermittelt. Es fand eine Hausdurchsuchung statt, bei der auch Betäubungsmittel aufgefunden wurde. Es gelang Rechtsanwältin Brinkmann, dass das Verfahren eingestellt wurde.

 

10.12.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Vorwurf fahrlässige Tötung

 

Unserem Mandanten wurde nach einem Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang der Vorwurf der fahrlässigen Tötung gemacht. Wir konnten mittels eines verkehrstechnischen Gutachtens nachweisen, dass unseren Mandanten keine Schuld an dem Unfall trifft. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

 

28.11.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Unterschlagung

 

Unserem Mandanten wurde eine Unterschlagung eines Fundes in einem Geldautomaten vorgeworfen. Aufzeichnungen der Überwachungskamera lagen vor. Wir konnte eine Anklage verhindern und die Einstellung nach § 153 StPO erreichen.

 

18.10.2018 Amtsgericht Celle: Einstellung des Verfahrens wegen Falschaussage

 

Unsere Mandantin war wegen falscher uneidlicher Aussage angeklagt. Der Tatvorwurf beruhte auf Angaben, die sie als Zeugin in einem anderen Strafverfahren gemacht hatte. Das Verfahren gegen sie konnte gem. § 153 a StPO eingestellt werden. Also erfolgt somit kein Eintrag ins Bundeszentralregister.

 

17.10.2018 Amtsgericht Celle Verurteilung nur wegen Besitzes von Betäubungsmitteln

 

Der Mandant war angeklagt wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Nach drei Verhandlungstagen konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann deutlich machen, dass er sich lediglich wegen Besitzes strafbar gemacht hatte. Die drohende Einziehung von Bargeld in Höhe von fast 1.000,00 € konnte deshalb abgewendet werden.

 

24.08.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung fahrlässige Körperverletzung

 

Nach einem Verkehrsunfall wurde gegen unseren Mandanten der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben. Wir konnten die Einstellung des Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erreichen.

 

20.08.2018 Staatsanwaltschaft Kiel: Einstellung Vorwurf fahrlässige Körperverletzung

 

Nach einem Unfall auf der Autobahn A7 bei Kiel wurde unserem Mandanten der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung gemach. Wir konnten die Einstellung des Verfahrens erreichen.

 

13.08.2018 Staatsanwalt Celle: Einstellung Vorwurf Brandstiftung

 

Unser Mandant meldete als Zeuge einen Brand auf einem Parkplatz und geriet so in den Fokus der Ermittlungen durch die Polizei Celle. Unser Mandant wurde observiert. Es wurde eine Telefonüberwachung durchgeführt. Schließlich wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Nach Akteneinsicht konnten wir die Einstellung des Verfahrens wegen Unschuld nach § 170 Abs. 2 StPO erreichen.

 

31.07.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Zeugen wollten beobachtet haben, dass er und ein Begleiter nach dem Genuss alkoholischer Getränke ein Fahrzeug geführt und dabei beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt hätten. Das Verfahren konnte auf unser Betreiben hin eingestellt werden.

 

10.07.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg: Einstellung Fahrerflucht

 

Gegen unsere Mandantin wurde wegen Fahrerflucht (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ermittelt. Am 10.07.2018 wurde das Verfahren gegen unsere Mandantin auf unserer Tätigkeit hin gem. § 153 StPO eingestellt.

 

05.07.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung fahrlässige Körperverletzung

 

Nach einem Verkehrsunfall wurde gegen unseren Mandanten der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung erhoben. Wir konnten die Einstellung des Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO erreichen.

 

30.05.2018 Staatsanwaltschaft Celle Einstellung des Verfahrens Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

 

Gegen den Mandanten wurde wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. Eine an unseren Mandanten adressierte Postsendung, die Betäubungsmittel enthielt, war beschlagnahmt worden. Durch eine gut begründete Stellungnahme gelang es Rechtsanwältin Brinkmann, dass das Verfahren gegen ihn am 30.05.2018 mangels hinreichenden Tatverdachtes eingestellt werden konnte. In einem ähnlich gelagerten Fall konnte gleichfalls eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden am 02.11.2018.

 

28.05.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung sexueller Missbrauch von Kindern

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt. Man warf ihm vor, er habe über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einer Minderjährigen aufgenommen und sie zur Aufnahme sexueller Handlungen an sich selbst überredet zu haben, die sie ihm dann übermittelt haben soll. Das verfahren wurde aufgrund unserer Tätigkeit eingestellt.

 

25.04.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung Betrug

 

Gegen unseren Mandaten wurde wegen Betruges ermittelt. Er hatte über Ebay Markenkleidung zum Kauf angeboten, ihm wurde vorgeworfen, das Geld dafür kassiert, die Ware aber vorsätzlich nicht verschickt zu haben. Wir konnten den Sachverhalt aufklären und nachweisen, dass kein vorsätzliches Handeln vorlag, so dass das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandaten am 25.04.2018 eingestellt werden konnte.

 

27.03.2018 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Vorwurf Insolvenzverschleppung

 

Nach Einstellung des Geschäftsbetriebes und Insolvenzanmeldung wurde gegen unsere Mandantin der Vorwurf der Insolvenzverschleppung erhoben. Wir konnten die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO erreichen.

 

05.03.2018 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigestelle Celle: Einstellung Nötigung

 

Gegen unseren Mandanten wurde wegen Nötigung ermittelt. Es ging um einen Vorfall auf dem Parkplatz einer kirchlichen Einrichtung. Eine Zeugin hatte behauptet, dass unser Mandant sie zwischen ihrem Fahrzeug uns seiner geöffneten Fahrzeugtür eingeklemmt hätte, um sie zu ängstigen. Das Verfahren gegen unseren Mandanten konnte auch unser Betreiben hin am 05.03.2018 gem. § 153 StPO eingestellt werden.

 

28.02.2018 Staatsanwaltschaft Hannover: Einstellung Vorwurf Betrug

 

Unsere Mandantin veräußerte ein Kraftfahrzeug (Import aus USA). Der Käufer erhob den Vorwurf des Betruges und stellte Strafanzeige. Gleichzeit forderte er den Kaufpreis zurück. Wir konnten die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO wegen Unschuld erreichen. Die unberechtigte Rückforderung des Kaufpreises wurde zurückgewiesen.

 

16.07.2017 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung Vorwurf Vorenthalten von Arbeitsentgelt

 

Aufgrund anonymer Hinweise wurde eine Steuerprüfung bei unserer Mandantin vorgenommen. Im Verlauf der Prüfung wurde der Vorwurf der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (Schwarzarbeit) erhoben. Wir konnten mit einer Stellungnahme die Staatsanwaltschaft überzeugen und eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 StPO erreichen.

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