Scheidung Celle: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - wir führen Ihre Ehescheidung durch - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle sind seit über 20 Jahren im Scheidungsrecht tätig und haben bereits eine Vielzahl von Scheidungen erfolgreich bearbeitet.
Sie wollen sich scheiden lassen oder Sie haben bereits einen Scheidungsantrag erhalten?
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen.
Voraussetzung für einen Scheidungsantrag bei Gericht ist der Ablauf des Trennungsjahres. Die Eheleute sollen also vor Einreichung der Scheidung ein Jahr lang getrennt leben. Hierzu zählt
die räumliche Trennung aber auch die Trennung "von Tisch und Bett" in der gemeinsamen Wohnung.
In einem persönlichen Besprechungstermin, per Telefon oder online nimmt Herr Rechtsanwalt Heuer Ihre persönlichen Daten auf und fertigen die notwendigen Anträge für das Gericht. Er benötigen
hierfür eine Kopie der Heiratsurkunde sowie Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder sowie eine Kopie des notariellen Ehevertrags oder der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung (falls
vorhanden).
Das Verfahren wird durch Einreichung eines Antrages bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Zuständig ist das Familiengericht. Die Antragstellung übernimmt Herr Rechtsanwalt Heuer für
Sie.
Notwendig ist die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses an das Scheidungsgericht sowie die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf unsere anwaltlichen Gebühren.
Nach Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten werden im Regelfall die Auskünfte zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt.
Der Scheidungstermin wird durch das Gericht bestimmt, sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen und keine weiteren streitigen Punkte mehr zu klären
sind. Wir begleiten Sie persönlich zu diesem Termin und stellen die notwendigen Anträge zur Ehescheidung. Nach Anhörung der Parteien und Erörterung des Versorgungsausgleiches erfolgt dann
im Termin der Ausspruch der Ehescheidung.
Einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses ist dann die Scheidung rechtskräftig.
Bei einer Scheidung entstehen sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten, wobei jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst trägt. Die anfallenden Gerichtskosten werden je zur Hälfte
geteilt. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. Dieser Gegenstandswert ist im Regelfall abhängig von Ihrem Einkommen. Gegebenenfalls wird auch der Wert des
Versorgungsausgleichs als auch das Vermögen der Eheleute bei der Wertfestsetzung berücksichtigt. Die endgültige Wertfestsetzung erfolgt durch das Scheidungsgericht.
Wir machen grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren geltend. Die Berechnung der Anwaltskosten richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Über die voraussichtlichen Kosten Ihres
Scheidungsverfahrens informieren wir Sie gerne.
Die Ihnen genannten Kosten stellen regelmäßig nur eine Schätzung dar. Der Verfahrenswert kann sich während des Verfahrens durch noch nicht bekannte Umstände erhöhen. Jedes zu führende
Folgeverfahren erhöht den Verfahrenswert.
Sofern wir für Sie einen Scheidungsantrag einreichen, ist dieses von der Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf unsere anwaltlichen Gebühren abhängig. Wir behalten uns auch eine
Zwischenabrechnung vor.
Die anfallenden Gerichtskosten werden durch das Familiengericht per Rechnung bei Ihnen angefordert. Die Zustellung des Scheidungsantrages erfolgt nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses durch
Sie.
Sie haben Fragen zur einvernehmlichen Scheidung oder Sie wollen uns mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens in Celle beauftragen?
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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
Sie.