Scheidung Celle, Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann, Scheidungsanwalt
Scheidung Celle, Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann, Scheidungsanwalt

Scheidung Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann

Scheidung Celle - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann - wir führen Ihre Ehescheidung durch - schnell, persönlich, kompetent.

 

Herr Rechtsanwalt Heuer ist seit über 25 Jahren im Scheidungsrecht tätig und hat bereits eine Vielzahl von Scheidungsmandaten erfolgreich bearbeitet. Er verfügt über einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchführung von Scheidungen.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit Herr Rechtsanwalt Heuer oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen.

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
E-Mail-Adresse:

Einvernehmliche Scheidung - Ihr Rechtsanwalt in Celle

Herr Rechtsanwalt Heuer führt einvernehmliche Scheidungen durch. Dieses kann die Kosten erheblich senken und die Verfahrensdauer verkürzen. Es ist sogar möglich, die Dauer des Verfahrens auf nur wenige Wochen zu reduzieren.

Scheidung online: Der schnelle Weg

Sie sind sich mit Ihrem Ehegatten über die Trennung und Scheidung einig? Dann nutzen Sie die Möglichkeit der Scheidung online - Ihr schneller und kostensparende Weg zur Ehescheidung in Celle, Niedersachsen oder bundesweit:

 

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Kostentransparenz - kostensparend

Wir informieren Sie frühzeitig und realistisch über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens.

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Sie können den Rechtsanwalt für Ihre Scheidung auch einfach und sicher von zu Hause aus beauftragen:

 

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Voraussetzungen für eine Scheidung

Voraussetzung für einen Scheidungsantrag bei Gericht ist der Ablauf des Trennungsjahres. Die Eheleute sollen also vor Einreichung der Scheidung ein Jahr lang getrennt leben. Hierzu zählt die räumliche Trennung aber auch die Trennung "von Tisch und Bett" in der gemeinsamen Wohnung.

 

Wie ist der Ablauf eines Scheidungsverfahrens?

In einem persönlichen Besprechungstermin, per Telefon oder online nimmt Herr Rechtsanwalt Heuer Ihre persönlichen Daten auf und fertigen die notwendigen Anträge für das Gericht. Er benötigen hierfür eine Kopie der Heiratsurkunde sowie Kopien der Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder sowie eine Kopie des notariellen Ehevertrags oder der notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden).

 

Das Verfahren wird durch Einreichung eines Antrages bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht eingeleitet. Zuständig ist das Familiengericht. Die Antragstellung übernimmt Herr Rechtsanwalt Heuer für Sie.

 

Notwendig ist die Einzahlung eines Gerichtskostenvorschusses an das Scheidungsgericht sowie die Zahlung eines angemessenen Vorschusses auf unsere anwaltlichen Gebühren.

 

Nach Zustellung des Scheidungsantrages an den Ehegatten werden im Regelfall die Auskünfte zum Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) bei den Rentenversicherungsträgern eingeholt. 

 

Der Scheidungstermin wird durch das Gericht bestimmt, sobald die Auskünfte zum Versorgungsausgleich vorliegen und keine weiteren streitigen Punkte mehr zu klären sind. Wir begleiten Sie persönlich zu diesem Termin und stellen die notwendigen Anträge zur Ehescheidung. Nach Anhörung der Parteien und Erörterung des Versorgungsausgleiches erfolgt dann im Termin der Ausspruch der Ehescheidung.

 

Einen Monat nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses ist dann die Scheidung rechtskräftig.

 

Was kostet eine Scheidung?

Bei einer Scheidung entstehen sowohl Anwaltskosten als auch Gerichtskosten, wobei jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst trägt. Die anfallenden Gerichtskosten werden je zur Hälfte geteilt. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert des Verfahrens. Dieser Gegenstandswert ist im Regelfall abhängig von Ihrem Einkommen. Gegebenenfalls wird auch der Wert des Versorgungsausgleichs als auch das Vermögen der Eheleute bei der Wertfestsetzung berücksichtigt. Die endgültige Wertfestsetzung erfolgt durch das Scheidungsgericht.

 

Wir machen grundsätzlich die gesetzlichen Gebühren geltend. Die Berechnung der Anwaltskosten richtet sich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Über die voraussichtlichen Kosten Ihres Scheidungsverfahrens informieren wir Sie gerne. 

 

Die Ihnen genannten Kosten stellen regelmäßig nur eine voraussichtliche Schätzung dar. Der Verfahrenswert kann sich während des Verfahrens durch noch nicht bekannte Umstände erhöhen. Jedes zu führende Folgeverfahren erhöht den Verfahrenswert.

 

Sofern wir für Sie einen Scheidungsantrag einreichen, ist dieses von der Zahlung  eines angemessenen Vorschusses auf unsere anwaltlichen Gebühren abhängig. Wir behalten uns auch eine Zwischenabrechnung vor.

 

Die anfallenden Gerichtskosten werden durch das Familiengericht per Rechnung bei Ihnen angefordert. Die Zustellung des Scheidungsantrages erfolgt nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses durch Sie.

 

Ihre Scheidung in Celle - Rechtsanwalt Thorsten Heuer

Sie haben Fragen zur Scheidung oder Sie wollen uns mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens in Celle beauftragen?

 

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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

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Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Celle: Strafrecht, Scheidung, Familienrecht, Verkehrsrecht Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Familienrecht
Rechtsanwältin Celle: Strafrecht, Strafverteidigung, Strafverteidiger Rechtsanwältin Katrin Brinkmann: Strafrecht und Strafverteidigung

Hinweis:

Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

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