Verdacht Kinderpornografie - Strafverteidigung: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle
Verdacht Kinderpornografie - Strafverteidigung: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Verdacht Kinderpornografie §184b StGB: Ihr Anwalt in Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann

Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht Kinderpornografie durch die Polizei eingeleitet, es fand eine Hausdurchsuchung statt oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
 
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
 
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht Kinderpornografie - schnell, persönlich, kompetent.

 

Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Westcellertorstr. 15A
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax:
E-Mail-Adresse:

Ihnen wird Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie § 184b StGB vorgeworfen?

 

Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.

 

Kinderpornografie §184 b StGB: Strafverteidigung bei Verdacht von Besitz und Verbreitung - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Strafverteidigung bei dem Vorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.

 

Schon der Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten nach §184b StGB wiegt schwer und führt schnell zu einer Hausdurchsuchung. Es wird ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet. Wir kennen die Situation und vertreten Sie in einem solchen Verfahren:

 

Rechtsanwältin Kinderpornografie Celle - Fachanwältin für Strafrecht

Frau Rechtsanwältin Brinkmann ist Fachanwältin für Strafrecht. Sie übernimmt Ihre Strafverteidigung bei Verdacht Kinderpornografie in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.

Rechtsanwalt Kinderpornografie Celle

Rechtsanwalt Thorsten Heuer ist seit über 25 Jahren im Strafrecht tätig und vertritt Sie bei dem Vorwurf Kinderpornografie § 184b StGB und Jugendpornografie.

Rechtsanwaltskanzlei Kinderpornografie Celle

Die Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann bei Verdacht Kinderpornografie finden Sie in der Westcellertorstr. 15A in 29221 Celle.

Strafverteidiger Kinderpornografie Celle

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir beantragen bei Verdacht Kinderpornografie Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und können dann mit Ihnen die Verteidigung vorbereiten.

Kinderpornografie - Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Niedersachsen in Hannover, Göttingen und Aurich

Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie werden bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften beispielsweise in Niedersachsen in Hannover geführt. Es handelt sich hierbei um die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften.

 

Zum 01.07.2025 wurden in Niedersachsen drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Ermittlungsverfahren mit Kinderpornografie gebildet. Es handelt sich hierbei um die Staatsanwaltschaft Hannover, die Staatsanwaltschaft Göttingen und die Staatsanwaltschaft Aurich.

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für den Bezirk der Gerneralstaatsanwaltschft Celle (Landgerichtsbezirke Hannover, Bückeburg, Hildesheim, Lüneburg, Verden und Stade) zuständig.

 

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (Landgerichtsbezirke Braunschweig und Göttingen) zuständig.

 

Die Staatsanwaltschaft Aurich ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Landgerichtsbezirke Oldenburg, Osnabrück und Aurich) zuständig.

 

Ihnen liegt ein Durchsuchungsbschluss wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vor?

 

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Welche Strafen drohen bei Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie?

Der Gesetzgeber hat zum 28.06.2024 die Mindestfreiheitsstrafe für den Besitz von Kinderpornographie abgesenkt auf drei Monate Freiheitsstrafe. Die Verbreitung von kinderpornographischen Dateien wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft.

 

Eine sorgfältige und ausführliche Vorbereitung einer Hauptverhandlung vor Gericht wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist dringend angeraten.

 

Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über die Gesetzesänderung.

 

Bandenmäßige Verbreitung kinderpornografischer Inhalt §184b Abs. 2 StGB im Darknet und Internetforen 

Bei der Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet und in geschlossenen Foren steht die Strafbarkeit wegen bandenmäßiger Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Raum. Es droht eine Mindesfreiheitsstrafe von 2 Jahren.

 

Hierzu hat in jüngster Zeit das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 25.08.2026 - 4 ORs 98/26 Stellung genommen und unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH vom 14.11.2023, 6 StR 449/23 ausgeführt,  dass eine Bandenabrede mit  Beitritt zu einem Internetforum und der zumindest stillschweigenden Abrede, zukünftig an einem wiederholten Tauschhandel teilnehmen zu wollen, erfüllt sein kann.

 

Sie sind im Darknet einem Intenetforum beigetreten und haben Kinderpornografie hochgeladen?

 

Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf: 05141 - 22061

 

Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Celle bei Verdacht Kinderpornografie - Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg

Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.

 

Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Mit unserem Kanzleisitz in Celle sind wir für unsere Mandanten  bei Verdacht auf Kinderpornografie in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg tätig.

 

Anwalt Kinderpornografie - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 25 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Kinderpornografie.

 

Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit

 

Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und diskreten Strafverteidigung.

 

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - Verdacht Kinderpornografie

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.

Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

Eine Auswahl unserer Tätigkeit bei Verdacht auf Kinder- und Jugendpornografie:

Amtsgericht Mühlhausen (Thüringen) - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie - Bewährung

29.07.2026: Amtsgericht Mühlhausen (Thüringen), Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen)

 

Unserem Mandantenaus dem Landkreis Eichsfeld wurde durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. Bereits im Ermittlungsverfahren wurde Herr Rechtsanwalt Heuer als Pflichtverteidiger bestellt, da bereits einschlägige Vorstrafen und auch eine aktuelle Bewährung vorlagen. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte in der Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht Mühlhausen (Thüringen) das Gericht davon überzeugen, hier eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren zur  Bewährung zu verhängen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen (Thüringen) hat Berufung zum Landgericht Mühlhausen eingelegt.

Staatsanwaltschaft Hannover - Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie

06.02.2026: Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Jugendpornografie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte einen Duchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover. Nach Akteneinsicht und Stellungnahme zu dem Vorgang durch Herrn Rechtsanwalt Heuer wurde das Ermittlungsverfahren gegen Auflage nunmehr eingestellt.

Staatsanwaltschaft Hannover - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

06.02.2026: Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde aufgrund einer Verdachtsmeldung der US-amerikanischen NEMEC wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte einen Duchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover. Nach Akteneinsicht und Stellungnahme zu dem Vorgang durch Herrn Rechtsanwalt Heuer wurde das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt.

Landgericht Lüneburg - Amtsgericht Soltau - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

28.11.2025: Amtsgericht Soltau - Landgericht Lüneburg Berufungsverfahren, Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

 

Frau Rechtsanwältin Brinkmann vertrat als Pflichtverteidigerin ihren Mandanten aus dem Landkreis Heidekreis im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Lüneburg und konnte dort die Reduzierung einer verhängten Freiheitsstrafe erreichen.

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Hannover der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. Das Amtsgericht Soltau verurteilten unseren Mandanten am 19.06.2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus. 

 

Gegen dieses Urteil legte Frau Rechtsanwältin Brinkmann Berufung zum Landgericht Lüneburg ein. Die Berufung wurde innerhalb der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg beschränkt auf das Strafmaß.

 

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Lüneburg konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Reduzierung des Strafmasses auf 1 Jahr und 6 Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung erreichen.

 

Staatsanwaltschaft Hannover - NEMEC - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie Gifhorn

30.10.2025: Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Gifhorn wurde aufgrund einer Verdachtsmeldung der US-amerikanischen NEMEC wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte einen Duchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover. Nach Akteneinsicht und Stellungnahme zu dem Vorgang durch Herrn Rechtsanwalt Heuer wurde das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt.

 

09.09.2025: Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Jugendpornografie, Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch Staatsanwaltschaft Hannover

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde aufgrund einer Verdachtsmeldung  wegen des Verdachts des Besitzes und der Verbreitung von Jugendpornografie ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Hannover erwirkte einen Duchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Hannover. Nach Akteneinsicht und Stellungnahme zu dem Vorgang durch Herrn Rechtsanwalt Heuer wurde das Ermittlungsverfahren nunmehr eingestellt.

 

Landgericht Erfurt - Amtsgericht Arnstadt - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

19.08.2025: Landgericht Erfurt, Berufungsverhandlung Tatvorwurf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie, Amtsgericht Arnstadt

 

Rechtsanwalt Heuer vertrat als Pflichtverteidiger seinen Mandanten aus dem Landkreis Arnstadt im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Erfurt und konnte dort die Reduzierung einer verhängten Freiheitsstrafe erreichen.

 

Unserem Mandanten wurde durch die Staatsanwaltschaft Erfurt der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen. Nach Anklageerhebung wurde Herr Rechtsanwalt Heuer als Pflichtverteidiger bestellt. Das Amtsgericht Arnstadt verurteilten unseren Mandanten am 03.09.2024 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten ohne Bewährung unter Einbeziehung einer Vorverurteilung. 

 

Gegen dieses Urteil legte Herr Rechtsanwalt Heuer Berufung zum Landgericht Erfurt ein. Die Berufung wurde innerhalb der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Erfurt beschränkt auf das Strafmaß.

 

In der Hauptverhandlung vor dem Landgericht Erfurt konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Reduzierung des Strafmasses auf 2 Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung erreichen.

 

Amtsgericht Burgdorf - Verbreitung von Kinderpornografie

18.09.2024 Amtsgericht Burgdorf, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

 

Unserem Mandanten aus Burgdorf wurde der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen. Es erfolgt eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme von Computern und des Mobiltelefons. Frau Rechtsanwältin Brinkmann übernahm die Strafverteidigung als Pflichtverteidiger. 

Nach Auswertung der beschlagnahmten Computer erfolgte eine Anklage am Amtsgericht Burgdorf. Das Amtsgericht Burgdorf verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten. Frau Rechtsanwältin Brinkmann erreichte die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Amtsgericht Uelzen - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

25.06.2024 Amtsgericht Uelzen, Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie

 

Unserem Mandanten, einem Heranwachsenden aus Uelzen wurde der Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie vorgeworfen. Es erfolgt eine Hausdurchsuchung sowie die Beschlagnahme des Mobiltelefons. Herr Rechtsanwalt Heuer übernahm die Strafverteidigung als Pflichtverteidiger. Er konnte das Amtsgericht Uelzen in der Hauptverhandlung davon überzeugen, dass hier die Absolvierung eines sozialen Trainingskurses für den Mandanten schuldangemessen ist.

Amtsgericht Celle - Besitz von Kinderpornografie

27.03.2024 Amtsgericht Celle, Besitz von Kinderpornografie, Einstellung

 

Die Staatsanwaltschaft Hannover erhob gegen unseren Mandanten Anklage wegen Besitz von Kinderpornografie sowie wegen Besitz einer Anleitung zum sexuellem Missbrauch §176i StGB. Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde als Pflichtverteidigerin durch das Amtsgericht Celle beigeordnet. Aufgrund einer umfassenden Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann nahm die Staatsanwaltschaft die Anklage zurück und erhob erneut Anklage lediglich wegen Besitz von Kinderpornografie. Nach einer weiteren umfassenden Stellungnahme und Einholung von Gutachten des Landeskriminalamtes Niedersachsen wurde das Verfahren jetzt nach §153a StPO eingestellt

Staatsanwaltschaft Hannover - Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte 

05.01.2024 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte § 184 b StGB und sexueller Missbrauch von Kindern: Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Gifhorn wurde die Verbreitung kinderpornografischer Bilder sowie sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit der Sicherstellung des Mobiltelefons sowie mehrerer Computer. Als Pflichtverteidiger konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften - davon überzeugen, dass keine Strafbarkeit vorliegt. Das Verfahren wurde nunmehr nach § 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

Amtsgericht Alfeld - Besitz von Kinderpornografie

04.09.2023 Amtsgericht Alfeld, Besitz von Kinderpornografie, Jugendstrafrecht

 

Gegen unseren Mandanten, einem Heranwachsenden aus dem Landkreis Hildesheim wurde wegen Besitz von Kinderpornografie ermittelt. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung und nach Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons eine Anklage am Amtsgericht Alfeld. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte als Pflichtverteidigerin das Gericht überzeugen, dass Jugendrecht zur Anwendung kommt. Das Amtsgericht Alfeld verurteilte unseren Mandanten zu einer Arbeitsauflage von 100 Arbeitsstunden.

Staatsanwaltschaft Hannover - Verbreitung von Kinderpornografie

04.08.2023 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte § 184b StGB

 

Unserem Mandanten aus Hildesheim wurde Besitz kinderpornografischer Bilder vorgeworfen. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte die Einstellung des Verfahrens nach § 154 StPO erreichen.

 

Staatsanwaltschaft Hannover - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

30.06.2023 Staatsanwaltschaft Hannover, Tatvorwurf Verbreitung kinderpornographischer Inhalte § 184b StGB und sexueller Missbrauch von Kindern: Einstellung nach § 170 StPO

 

Unserem Mandanten aus dem Landkreis Hildesheim wurde die Verbreitung kinderpornografischer Bilder vorgeworfen. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung mit der Sicherstellung des Mobiltelefons. Herr Rechtsanwalt Heuer konnte nach Akteneinsicht die Staatsanwaltschaft Hannover - Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften - davon überzeugen, dass keine Strafbarkeit vorliegt. Das Verfahren wurde nunmehr nach § 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.

Amtsgericht Hannover - Besitz von Kinderpornografie

24.11.2022 Amtsgericht Hannover, Strafverfahren Besitz von Kinderpornografie §184b StGB, Freiheitsstrafe

 

Wegen Besitz von ca. 64.000 kinderpornografischer Dateien wurde unser Mandant aus Hannover durch das Amtsgericht Hannover zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Herrn Rechtsanwalt Heuer gelang es hierbei, dass die verhängte Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

 

Amtsgericht Hameln - Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie 

10.05.2022 Amtsgericht Hameln, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie § 184b StGB, Freiheitsstrafe, Bewährung

 

Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Hameln wurde wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ermittelt. Es erfolgte eine Hausdurchsuchung und nach Auswertung des sichergestellten Mobiltelefons eine Anklage am Amtsgericht Hameln. Das Amtsgericht Hameln verurteilte unseren Mandanten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten. Herr Rechtsanwalt Heuer erreichte die Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Dieses ist nur ein kleiner Auszug unserer Tätigkeit. Sie haben Fragen? 

 

Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061

Kontakt und Terminsvereinbarung

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Westcellertorstr. 15A
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: -
E-Mail-Adresse:

Bürozeiten

Montag - Donnerstag09:00 - 17:00
Freitag09:00 - 14:00
Besprechungstermine nach Vereinbarung

Ihre Ansprechpartner:

Fachanwältin für Strafrecht: Rechtsanwältin Katrin Brinkmann - Strafverteidigerin Celle Fachanwältin für Strafrecht: Rechtsanwältin Katrin Brinkmann
Anwalt Celle: Strafrecht - Strafverteidiger Thorsten Heuer Celle Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Strafverteidigung

Hinweis:

Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

Druckversion | Sitemap
© 2026, Rechtsanwaltskanzlei Celle: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann, Westcellertorstr. 15A, 29221 Celle

Anrufen

E-Mail

Anfahrt