Kinderpornografie: Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - Strafverteidigung bei Verdacht, Durchsuchung und Anklage - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen bei dem Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie übernommen.
Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Ihnen wird Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie § 184b StGB vorgeworfen?
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.
Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie werden bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften beispielsweise in Niedersachsen in Hannover geführt. Es handelt
sich hierbei um die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften.
Zum 01.07.2025 wurden in Niedersachsen drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Ermittlungsverfahren mit Kinderpornografie gebildet. Es handelt sich hierbei um die Staatsanwaltschaft Hannover, die
Staatsanwaltschaft Göttingen und die Staatsanwaltschaft Aurich.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für den Bezirk der Gerneralstaatsanwaltschft Celle (Landgerichtsbezirke Hannover, Bückeburg, Hildesheim, Lüneburg, Verden und Stade) zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (Landgerichtsbezirke Braunschweig und Göttingen) zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Aurich ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Landgerichtsbezirke Oldenburg, Osnabrück und Aurich) zuständig.
Ihnen liegt ein Durchsuchungsbschluss wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vor?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Der Gesetzgeber hat zum 28.06.2024 die Mindestfreiheitsstrafe für den Besitz von Kinderpornographie abgesenkt auf drei Monate Freiheitsstrafe. Die Verbreitung von kinderpornographischen Dateien
wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über die Gesetzesänderung.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf
Kinderpornografie.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und diskreten Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
Sie.