Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht Kinderpornografie durch die Polizei eingeleitet, es fand eine Hausdurchsuchung statt oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts
erhalten?
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht Kinderpornografie - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen im Sexualstrafrecht übernommen. Oft konnten die
Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Ihnen wird Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie § 184b StGB vorgeworfen?
Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.
Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie werden bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften beispielsweise in Niedersachsen in Hannover geführt. Es handelt
sich hierbei um die Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften.
Zum 01.07.2025 wurden in Niedersachsen drei Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Ermittlungsverfahren mit Kinderpornografie gebildet. Es handelt sich hierbei um die Staatsanwaltschaft Hannover, die
Staatsanwaltschaft Göttingen und die Staatsanwaltschaft Aurich.
Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für den Bezirk der Gerneralstaatsanwaltschft Celle (Landgerichtsbezirke Hannover, Bückeburg, Hildesheim, Lüneburg, Verden und Stade)
zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Göttingen ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig (Landgerichtsbezirke Braunschweig und Göttingen) zuständig.
Die Staatsanwaltschaft Aurich ist für den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg (Landgerichtsbezirke Oldenburg, Osnabrück und Aurich) zuständig.
Ihnen liegt ein Durchsuchungsbschluss wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten vor?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf:
Der Gesetzgeber hat zum 28.06.2024 die Mindestfreiheitsstrafe für den Besitz von Kinderpornographie abgesenkt auf drei Monate Freiheitsstrafe. Die Verbreitung von kinderpornographischen Dateien
wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft.
Eine sorgfältige und ausführliche Vorbereitung einer Hauptverhandlung vor Gericht wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie ist dringend angeraten.
Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie über die Gesetzesänderung.
Bei der Verbreitung von Kinderpornografie im Darknet und in geschlossenen Foren steht die Strafbarkeit wegen bandenmäßiger Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten im Raum. Es droht eine
Mindesfreiheitsstrafe von 2 Jahren.
Hierzu hat in jüngster Zeit das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 25.08.2026 - 4 ORs 98/26 Stellung genommen und unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs BGH vom 14.11.2023, 6
StR 449/23 ausgeführt, dass eine Bandenabrede mit Beitritt zu einem Internetforum und der zumindest stillschweigenden Abrede, zukünftig an einem wiederholten Tauschhandel teilnehmen zu
wollen, erfüllt sein kann.
Sie sind im Darknet einem Intenetforum beigetreten und haben Kinderpornografie hochgeladen?
Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf: 05141 - 22061
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg. Mit unserem Kanzleisitz in Celle sind wir für unsere Mandanten bei Verdacht auf
Kinderpornografie in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg tätig.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 25 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf
Kinderpornografie.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und diskreten Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
Sie.
Dieses ist nur ein kleiner Auszug unserer Tätigkeit. Sie haben Fragen?
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