Kinderpornografie - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - Strafverteidigung bei Verdacht, Durchsuchung und Anklage wegen Kinder- und Jugendpornographie.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen bei dem Verdacht auf Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie übernommen.
Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Ihnen wird der Besitz oder die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen? Vereinbaren Sie kurzfristig einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie über unser Kontaktformular Kontakt zu uns
auf. Eine Beauftragung kann auch unproblematisch online erfolgen.
Der Verdacht des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie wiegt schwer. Polizeiliche Ermittlungen bei diesem Verdacht gehen einher mit einschneidenden Maßnahmen wie
- Hausdurchsuchung,
- Beschlagnahme und Sicherstellung von Computern und Mobiltelefonen sowie der
- Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen und möglicherweise
- Einholung eines DNA-Profils.
Sie müssen mit einer Anklage zum Schöffengericht rechnen.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 10 Jahren im Strafrecht mit Schwerpunkt Kinderpornografie tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln.
Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Kinderpornografie.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und diskreten Strafverteidigung.
Gegen Sie wird wegen des Besitzes oder des Verbreitens von Kinderpornografie oder jugendpornographischer Inhalte ermittelt?
Ermittlungen wegen des Verdachts des Besitzes oder der Verbreitung von Kinderpornografie werden bei Schwerpunktstaatsanwaltschaften beispielsweise zentral in Hannover geführt. Die
Staatsanwaltschaft Hannover ist niedersachsenweit für Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kinderpornografie zuständig. Es handelt sich hierbei um die Zentralstelle zur
Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften.
Sollten Sie mit dem Vorwurf des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornographie oder jugendpornografischer Schriften konfrontiert werden, werden wir unverzüglich Akteneinsicht bei der
Staatsanwaltschaft beantragen. Nach Akteneinsicht werden wir sodann die Möglichkeit haben, anhand der dann konkret fassbaren Vorwürfe eine Schutzschrift oder eine Einlassung abzugeben.
Unser Ziel ist es, dass das gegen Sie geführte Ermittlungsverfahren eingestellt wird.
Im Falle einer Verurteilung ist unser Ziel, eine geringste mögliche Strafe für Sie zu erreichen. Dieses hängt allerdings von den weiteren, sich aus der Ermittlungsakte ergebenden Faktoren ab.
Insbesondere hängt dieses davon ab, ob auf den sichergestellten Computern kinderpornografisches Material gefunden wird, ob ein Verbreiten von Dateien nachweisbar ist und wie hoch die Anzahl von Fotos
oder Videos ist.
Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - Sie wollen uns mit der Strafverteidigung wegen des Verdachts des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornografie beauftragen?
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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
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