Wir vertreten Sie mit den Schwerpunkten
- Verkehrsstrafrecht, wie Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs.
- Sexualstrafrecht, wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung,
- bei Verdacht des Besitzes von Kinderpornographie oder Jugendpornographie,
- Vermögensstrafrecht, wie Diebstahl, Raub, Erpressung, Hehlerei soie Betrug, insbesondere Internet-Betrug bei Ebay, Soziabetrug und Subventionsbetrug bei
der Beantragung von Corona Beihilfe.
- Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzstrafrecht, Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht,
Bankrott.
- Betäubungsmittelstrafrecht, Drogen, BtMG, Betäubungsmittelrecht,
- Waffenrecht,
- Jugendstrafrecht,
- Opferrecht, Nebenklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Opferanwalt,
sowie bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie Körperverletzung, fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert Zeit zur Vorbereitung. Beauftragen Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Strategie planen können.
- Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben?
- Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, es wurden Computer oder andere Gegenstände beschlagnahmt?
Wir raten als Strafverteidiger in Celle unseren Mandanten dazu, grundsätzlich bei der Polizei als Beschuldigter keine Aussage zu machen.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Sie kennen weder den genauen Tatvorwurf noch die gegen Sie sprechenden Tatsachen oder
Zeugenvernehmungen.
Wir beantragen für Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Sobald die Akten vorliegt, besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine
Einlassung zur Sach- und Rechtslage erfolgen soll.
In einigen Fällen ist es sogar besser, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
- Sie haben eine Anklage der Staatsanwaltschaft erhalten?
Spätestens jetzt sollten Sie uns als Strafverteidiger mit ihrer Verteidigung beauftragen. Auf Sie kommt nunmehr eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder vor dem Schöffengericht zu.
Innerhalb einer solchen Hauptverhandlung bestehen wichtige Regeln, die Sie kennen und einhalten müssen.
Ohne genaue Kenntnisse des Verfahrensrechts laufen Sie Gefahr, verurteilt zu werden, ohne dass beispielsweise Ihre Entlastungszeugen angemessen gehört werden oder dem Gericht eine für Sie positive
Rechtsansicht vorgestellt wird.
- Das Gericht hat Sie aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu bennennen?
Wir sind bereit, Ihre Strafverteidigung auch als Pflichtverteidiger zu übernehmen. Wir sind auf der Liste der Pflichtverteidiger für den Gerichtsbezirk des Landgerichts Lüneburg und damit auch für
das Amtsgericht Celle eingetragen. Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden durch die Staatskasse übernommen. Ein Pflichtverteidiger wird bei einer Straferwartung von mehr als einem Jahr
Freiheitsstrafe oder bei schwieriger Rechtslage durch das Gericht beigeordnet. Ein geringes Einkommen des Beschuldigten ist allein kein Grund für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
- Sie sind durch das Gericht zu Unrecht verurteilt worden?
Bei einer Verurteilung im Strafverfahren gelten für die Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung sehr kurze Fristen. Gegen Strafurteile muss innerhalb einer Woche nach Verkündung
des Urteils schriftlich Berufung eingelegt werden.
Wir legen für Sie Berufung gegen das Strafurteil ein und prüfen die schriftlichen Urteilsgründe auf Fehler. Wir vertreten Sie in der mündlichen Hauptverhandlung als Strafverteidiger -
bundesweit.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Sie haben Fragen zum Strafrecht oder zur Strafverteidigung in Celle oder Sie wollen uns mit Ihrer Vertretung beauftragen?
Vereinbaren Sie telefonisch einen Besprechungstermin mit uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular:
Wir antworten auf Anfragen im Regelfall binnen 24 Stunden.