Strafrecht Celle - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann - wir übernehmen Ihre Strafverteidigung.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann - wir sind seit über 10 Jahren im Strafrecht in Celle tätig. Wir haben bereits eine Vielzahl von strafrechtlichen Mandaten erfolgreich bearbeitet und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchführung von Strafverteidigungen.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Wir vertreten Sie mit den Schwerpunkten
sowie bei allen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie Körperverletzung, fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.
Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert Zeit zur Vorbereitung. Beauftragen Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Strategie planen können.
Wir raten als Strafverteidiger unseren Mandanten dazu, grundsätzlich bei der Polizei als Beschuldigter keine Aussage zu machen.
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Sie kennen weder den genauen Tatvorwurf noch die gegen Sie sprechenden Tatsachen oder Zeugenvernehmungen.
Wir beantragen für Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Sobald die Akten vorliegt, besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einlassung zur Sach- und Rechtslage erfolgen soll.
In einigen Fällen ist es sogar besser, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.
Spätestens jetzt sollten Sie uns als Strafverteidiger mit ihrer Verteidigung beauftragen. Auf Sie kommt nunmehr eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder vor dem Schöffengericht zu. Innerhalb einer solchen Hauptverhandlung bestehen wichtige Regeln, die Sie kennen und einhalten müssen.
Ohne genaue Kenntnisse des Verfahrensrechts laufen Sie Gefahr, verurteilt zu werden, ohne dass beispielsweise Ihre Entlastungszeugen angemessen gehört werden oder dem Gericht eine für Sie positive Rechtsansicht vorgestellt wird.
Wir sind bereit, Ihre Strafverteidigung auch als Pflichtverteidiger zu übernehmen, in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Wir sind auf der Liste der Pflichtverteidiger für den Gerichtsbezirk des Landgerichts Lüneburg und damit auch für das Amtsgericht Celle eingetragen. Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden durch die Staatskasse übernommen. Ein Pflichtverteidiger wird bei einer Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder bei schwieriger Rechtslage durch das Gericht beigeordnet. Ein geringes Einkommen des Beschuldigten ist allein kein Grund für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.
Bei einer Verurteilung im Strafverfahren gelten für die Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision sehr kurze Fristen. Gegen Strafurteile muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich Rechtsmittel, Berufung oder Revision eingelegt werden.
Wir legen für Sie Rechtsmittel - Berufung oder Revision - gegen das Strafurteil ein und prüfen die schriftlichen Urteilsgründe auf Fehler. Wir vertreten Sie in der mündlichen Hauptverhandlung im Berufungsverfahren als Strafverteidiger.
Sie haben Fragen zum Strafrecht oder zur Strafverteidigung in Celle oder Sie wollen uns mit Ihrer Vertretung beauftragen?
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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
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