Strafrecht Celle | Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann Strafverteidigung
Strafrecht Celle | Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann Strafverteidigung

Strafrecht Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann - Strafverteidigung

Strafrecht Celle - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann - wir übernehmen Ihre Strafverteidigung - schnell, persönlich und kompetent.

 

Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann sind seit über 20 Jahren im Strafrecht in Celle tätig. Sie haben bereits eine Vielzahl von strafrechtlichen Mandaten erfolgreich bearbeitet und verfügen über einen großen Erfahrungsschatz bei der Durchführung von Strafverteidigungen.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

Heuer und Brinkmann Rechtsanwälte
Mühlenstraße 23
29221 Celle
Telefon: 05141 22061 05141 22061
Fax: 05141 29782
E-Mail-Adresse:

Rechtsanwalt Strafrecht Celle - Strafverteidigung

Rechtsanwalt Thorsten Heuer ist seit über 25 Jahren als Strafverteidiger in Celle tätig. Er übernimmt Ihre Strafverteidigung - schnell, persönlich und kompetent.

Strafverteidiger in Celle

Frau Rechtsanwältin Katrin Brinkmann ist seit 20 Jahren im Strafrecht tätig und übernimmt als Strafverteidiger Ihre Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor dem Strafgericht.

Pflichtverteidiger in Celle

Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung auch als Pflichtverteidiger, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Unser Rat: Schweigen

Wir raten dazu an, zunächst zu allen Vorwürfen gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft zu schweigen. Wir als Strafverteidiger geben eine Stellungnahme gegenüber Ermittlungsbehörden nur nach Akteneinsicht ab.

Strafverteidiger online

Sie haben die Möglichkeit uns einfach und sicher von zu Hause aus zu beauftragen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Rechtsanwalt Strafrecht Celle - unsere Schwerpunkte:

Wir vertreten Sie mit den Schwerpunkten

  • Sexualstrafrecht, wie Vergewaltigung, sexuelle Nötigung,
  • bei Verdacht des Besitzes und Verbreitens von Kinderpornografie oder Jugendpornografie,
  • Betäubungsmittelstrafrecht, Drogen, BtMG,  Betäubungsmittelrecht, Neue psychoaktive Stoffe Gesetz (NpSG), Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG),
  • Waffenrecht,
  • Jugendstrafrecht,
  • Verkehrsrecht, wie Körperverletzung, Nötigung, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht,
  • Vermögensstrafrecht, wie Diebstahl, Raub, Erpressung, Hehlerei sowie Betrug, insbesondere Internet-Betrug bei Ebay, Computerbetrug, Sozialbetrug, Geldwäsche,
  • Wirtschaftsstrafrecht und Insolvenzstrafrecht, Insolvenzverschleppung, Verletzung der Buchführungspflicht, Bankrott,

sowie bei allen Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, wie Körperverletzung, fahrlässige oder gefährliche Körperverletzung oder fahrlässige Tötung.

 

Eine erfolgreiche Strafverteidigung erfordert Zeit zur Vorbereitung. Beauftragen Sie uns so früh wie möglich, damit wir gemeinsam mit Ihnen die Strategie planen können.

 

Ihre Strafverteidiger in Celle - Ermittlungsverfahren und Anklage

Wir raten als Strafverteidiger unseren Mandanten dazu, grundsätzlich bei der Polizei als Beschuldigter keine Aussage zu machen.

 

  • Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder gegen Sie wurde bereits Anklage erhoben? 
  • Bei Ihnen wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt, es wurden Computer oder andere Gegenstände beschlagnahmt?

 

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Sie kennen weder den genauen Tatvorwurf noch die gegen Sie sprechenden Tatsachen oder Zeugenvernehmungen.

 

Wir beantragen für Sie zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte. Sobald die Akten vorliegt, besprechen wir den Akteninhalt mit Ihnen und prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob eine Einlassung zur Sach- und Rechtslage erfolgen soll.

 

In einigen Fällen ist es sogar besser, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen.

 

  • Sie haben eine Anklage der Staatsanwaltschaft oder des Strafgerichts erhalten?

 

Spätestens jetzt sollten Sie uns als Strafverteidiger mit ihrer Verteidigung beauftragen. Auf Sie kommt nunmehr eine Hauptverhandlung vor dem Strafrichter oder vor dem Schöffengericht zu. Innerhalb einer solchen Hauptverhandlung bestehen wichtige Regeln, die Sie kennen und einhalten müssen.

 

Ohne genaue Kenntnisse des Verfahrensrechts laufen Sie Gefahr, verurteilt zu werden, ohne dass beispielsweise Ihre Entlastungszeugen angemessen gehört werden oder dem Gericht eine für Sie positive Rechtsansicht vorgestellt wird.

Pflichtverteidiger Celle, Niedersachen oder bundesweit

  • Das Gericht hat Sie aufgefordert, einen Pflichtverteidiger zu bennennen?

Wir sind bereit, Ihre Strafverteidigung auch als Pflichtverteidiger zu übernehmen, in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.

Wir sind auf der Liste der Pflichtverteidiger für den Gerichtsbezirk des Landgerichts Lüneburg und damit auch für das Amtsgericht Celle eingetragen. Die Kosten eines Pflichtverteidigers werden durch die Staatskasse übernommen. Ein Pflichtverteidiger wird bei einer Straferwartung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe oder bei schwieriger Rechtslage durch das Gericht beigeordnet. Ein geringes Einkommen des Beschuldigten ist allein kein Grund für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers.

Rechtsmittel: Berufung und Revision

  • Sie sind zu Unrecht verurteilt worden?

 

Bei einer Verurteilung im Strafverfahren gelten für die Einlegung von Rechtsmitteln wie Berufung oder Revision sehr kurze Fristen. Gegen Strafurteile muss innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils schriftlich Rechtsmittel, Berufung oder Revision eingelegt werden. 

 

Wir legen für Sie Rechtsmittel - Berufung oder Revision - gegen das Strafurteil ein und prüfen die schriftlichen Urteilsgründe auf Fehler. Wir vertreten Sie in der mündlichen Hauptverhandlung im Berufungsverfahren als Strafverteidiger.

 

Strafverteidigung Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann

Sie haben Fragen zum Strafrecht oder zur Strafverteidigung in Celle oder Sie wollen uns mit Ihrer Vertretung beauftragen?

 

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Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.

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Freitag09:00 - 14:00
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Ihre Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Celle: Strafrecht, Scheidung, Familienrecht, Verkehrsrecht Rechtsanwalt Thorsten Heuer: Strafrecht und Familienrecht
Rechtsanwältin Celle: Strafrecht, Strafverteidigung, Strafverteidiger Rechtsanwältin Katrin Brinkmann: Strafrecht und Strafverteidigung

Hinweis:

Eine Online-Beauftragung kommt nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung und Bestätigungserklärung zustande. Die notwendigen Unterlagen zur Online-Beauftragung übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.

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