Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Brandstiftung durch die Polizei eingeleitet oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage wegen Brandstiftung - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttinge
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Brandstiftung.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
07.07.2026 Amtsgericht Gifhorn, Einstellung Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung, Anklage durch Staatsanwaltschaft Hildesheim.
Aufgrund eines schweren Wohnungsbrands im Landkreis Gifhorn wurde unserem Mandanten eine fahrlässige Brandstiftung durch die Staatsanwaltschaft Hildesheim vorgeworfen. Nach Anklageerhebung konnte Herr Rechtsanwalt Heuer im Verhandlungstermin das Amtsgericht Gifhorn davon überzeugen, dass das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingesetllt wird. Eine Verurteilung wurde so vermieden.
04.08.2025: Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, Tatvorwurf Brandstiftung, Einstellung des Verfahrens
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle ermittelte gegen unsere Mandantin wegen des Verdachts der Brandstiftung. Nach Akteneinsicht und einer ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann als Strafverteidigerin wurde nunmehr das gegen unsere Mandantin geführte Ermittlungsverfahren eingestellt.
07.10.2022 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, Tatvorwurf fahrlässige Brandstiftung § 306d StGB, Einstellung nach § 153 StPO
Nach Abflammen von Unkraut entzündete sich eine angrenzende Hecke sowie ein Teil eines Gartenschuppens. Die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle leitete deshalb eine Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein. Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme durch Frau Rechtsanwältin Brinkmann wurde das Verfahren wegen geringer Schuld nach § 153 StPO ohne Gerichtsverfahren eingestellt.
25.08.2022 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle, Tatvorwurf Brandstiftung mit Todesfolge, Einstellung nach § 170 StPO
Gegen unseren Mandanten, einem Jugendlichen aus Celle, wurde wegen des Tatvorwurfes der Brandstiftung mit Todesfolge ein Ermittlungsverfahren geführt. Nach einer Verfahrensdauer von über einem Jahr konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle erreichen.
26.02.2019 Landgericht Lüneburg: Freispruch wegen Brandstiftung
Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde wegen Brandstiftung ermittelt und Anklage beim Landgericht Lüneburg erhoben. Untersuchungshaft wurde angeordnet. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte für ihren Mandanten vor dem Landgericht Lüneburg nach drei Verhandlungstagen einen Freispruch erwirkten. Der Mandant hat nunmehr Anspruch auf eine Haftentschädigung.
13.08.2018 Staatsanwalt Lüneburg, Zweigstelle Celle: Einstellung Vorwurf Brandstiftung
Unser Mandant meldete als Zeuge einen Brand auf einem Parkplatz und geriet so in den Fokus der Ermittlungen durch die Polizei Celle. Unser Mandant wurde observiert. Es wurde eine Telefonüberwachung durchgeführt. Schließlich wurde eine Hausdurchsuchung angeordnet. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Einstellung des Verfahrens wegen Unschuld nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle erreichen.
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