Familienrecht Celle - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann, wir beraten und vertreten Sie bei Trennung und Scheidung.
Wir sind bereits über 10 Jahre im Familienrecht in Celle tätig. Wir haben bereits eine Vielzahl von familienrechtlichen Mandaten bearbeitet, insbesondere im Sorgerecht, Umgangsrecht sowie bei allen Fragen zur Vaterschaft und zur Abstammung.
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Rechtsanwalltskanzlei Heuer und Brinkmann - als Rechtsanwälte mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht kennen wir die Probleme, die sich bei einer Trennung ergeben können.
Wir vertreten Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch im streitigen Gerichtsverfahren.
Herr Rechtsanwalt Heuer und Frau Rechtsanwältin Brinkmann in Celle unterstützen Sie in allen familienrechtlichen Verfahren zur Regelung des Sorgerechts und des Umgangsrechts mit den gemeinsamen Kindern. Wir vertreten Ihre Interessen vor dem Familiengericht. Können sich die Eltern außergerichtlich nicht darüber einigen, wo das gemeinsame Kind seinen Wohnsitz haben soll, muss das Amtsgericht auf Antrag eines Elternteils das Aufenthaltsbestimmungsrecht regeln. Innerhalb des Verfahrens werden beide Elternteile angehört.
Der Gesetzgeber geht im Familienrecht sowohl bei nicht verheirateten Eltern als auch bei verheirateten Eltern davon aus, dass im Falle einer Trennung das Sorgerecht für das Kind gemeinsam ausgeübt wird. Dieses heißt im besten Fall, dass die Entscheidungen zum Lebensweg des gemeinsamen Kindes auch gemeinsam getroffen werden. Ist das nicht möglich, weil die Eltern zerstritten sind oder einer der Elternteile Gründe geltend macht, den anderen vom Sorgerecht auszuschließen, muss das Familiengericht entscheiden.
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen im Familienrecht die Regelungen zur Ausgestaltung des Umgangsrechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die gemeinsamen Kinder. So kann das Umgangsrecht beispielsweise in einer Art Wechselmodell ausgeübt werden oder es gibt einen engen zeitlichen Rahmen für das Umgangsrecht, gegebenenfalls unter Begleitung des Jugendamtes.
Sollte Streit über Art und Umfang des Umgangsrechts bestehen, ist es notwendig, klare Zeiten und Regelungen festzulegen.
Wir berechnen für Sie im Familienrecht Unterhaltsansprüche insbesondere für Kinder aber auch Unterhaltsansprüche des Ehegatten auf Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt.
Bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen kommt es entscheidend darauf an, die Einkommensverhältnisse zu kennen. Hierfür hat der Gesetzgeber Auskunftsansprüche zur Verfügung gestellt. Diese nehmen wir für Sie war.
Grundsätzlich sind alle Einkommensarten bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen zu berücksichtigen. Hierzu gehören als Berechnungsgrundlage das jährliche Bruttoeinkommen eines Angestellten, Einkünfte aus freiberuflicher oder selbständiger Tätigkeit Zinseinkünfte und Steuerrückerstattungen.
Bedient der Unterhaltspflichtige Zahlungsverbindlichkeiten, so können diese gegebenenfalls bei der Berechnung seiner Unterhaltspflicht berücksichtigt werden.
Der Kindesunterhalt berechnet sich sodann nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese ist nach Eltern des Kindes und nach Einkommen des Unterhaltsverpflichteten gestaffelt. Die aktuelle Düsseldorfer Tabelle haben wir für Sie in unserem Servicebereich hinterlegt.
Ist die Vaterschaft unklar oder kommen mehrere Männer als Vater eines Kindes in Betracht, muss die Vaterschaft gerichtlich durch das Familiengericht geklärt werden. Hierzu wird ein ausführliches Abstammungsgutachten durch das Gericht eingeholt.
Soll die Vaterschaft angefochten werden, besteht eine gesetzliche Frist von 2 Jahren ab Kenntnis der Gründe für die Anfechtungsklage.
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