Anwalt fahrlässige Körperverletzung Celle
Strafverteidigung bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Anwalt Fahrlässige Körperverletzung Celle - Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Strafverteidigung bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Kommt es bei einem Unfall zu einer Körperverletzung, wird gegen den Unfallverursacher regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr nach § 229 StGB eingeleitet. Hier droht ein Gerichtsverfahren mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
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