Vermögensstrafrecht - Rechtsanwaltskanzlei Heuer und Brinkmann in Celle - wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage wegen aller Vermögensdelikte.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen eines Vermögensdelikts durch die Polizei eingeleitet oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen im Vermögensstrafrecht übernommen. Nicht selten konnten die Verfahren bereits
im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen
Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Bei den Vermögensstraftaten spielt die Einziehung von Vermögenswerten eine große Rolle. Bei einer Verurteilung aber auch schon bei dem Verdacht einer Straftat soll dem potenziellen Täter nicht der
Gewinn der Straftat verbleiben. Die unrechtmäßig erworbenen Vermögenswerte werden eingezogen.
Wir prüfen für Sie, ob Sie von der Einziehung betroffen sind und beraten Sie über die Rechtsfolgen und die Möglichkeiten der Vermeidung von Nachteilen.
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht mit Schwerpunkt Körperverletzung tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln.
Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Körperverletzung.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven und Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir
Sie.