Geldwäsche: Ihr Anwalt in Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann
Strafverteidigung bei Verdacht Geldwäsche in Celle, Niedersachsen oder bundeweit.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche durch die Polizei eingeleitet oder Sie haben eine Anklage des Strafgerichts erhalten?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei Verdacht und Anklage wegen Geldwäsche - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Strafverteidigung bei Verdacht Geldwäsche in Celle, Niedersachsen oder bundeweit.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttinge
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf Geldwäsche.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
27.02.2025 Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle, Verdacht Geldwäsche § 261 StGB, Einstellung
Gegen unseren Mandanten aus Celle wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche § 261 StGB eingeleitet. Hintergrund war eine Meldung seiner Bank bezüglich Zahlungen in Höhe von 66.0000 € ins Ausland. Nach Akteneinsicht konnte Herr Rechtsanwalt Heuer die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle von der Unschuld unseres Mandanten überzeugen. Die Staatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche nunmehr eingestellt.
26.03.2024 Staatsanwaltschaft Lüneburg Zweigstelle Celle, Verdacht Geldwäsche § 261 StGB, Einstellung
Gegen unseren Mandanten aus dem Landkreis Celle wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche § 261 StGB eingeleitet. Hintergrund war eine Meldung eines Glückspielanbieters. Nach Akteneinsicht konnte Frau Rechtsanwältin Brinkmann die Staatsanwaltschaft Lüneburg, Zweigstelle Celle von der Unschuld unseres Mandanten überzeugen. Die Staatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Geldwäsche nunmehr eingestellt.
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