fahrlässige Körperverletzung: Ihr Anwalt in Celle - Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann
Strafverteidigung bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr durch die Polizei eingeleitet, Sie haben Post von der Polizei zur Beschuldigtenvernehmung bekommen?
Rufen Sie uns jetzt an: 05141 - 22061
Wir übernehmen Ihre Strafverteidigung bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr - schnell, persönlich, kompetent.
Rechtsanwalt Thorsten Heuer und Rechtsanwältin Katrin Brinkmann (Fachanwältin für Strafrecht) haben bereits eine Vielzahl von Strafverteidigungen übernommen. Oft konnten die Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren auf unsere Tätigkeit hin eingestellt werden.
Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit uns oder nehmen Sie Kontakt zu uns auf, per Telefon oder per E-Mail. Eine Beauftragung kann auch gerne online erfolgen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen übersenden wir Ihnen auf Anfrage gerne.
Strafverteidigung bei dem Vorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in Celle, Niedersachsen oder bundesweit.
Kommt es bei einem Unfall zu einer Körperverletzung, wird gegen den Unfallverursacher regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr nach § 229 StGB eingeleitet. Hier droht ein Gerichtsverfahren mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in Celle.
Celle liegt verkehrsgünstig in der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttinge
Rechtsanwälte Heuer und Brinkmann in Celle - wir sind seit über 20 Jahren im Strafrecht tätig. Als Strafverteidiger kennen wir die Situation und können handeln. Wir vertreten Sie bei Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
Wir vertreten Sie sowohl im polizeilichen Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Strafverfahren in Celle, Niedersachsen oder bundesweit
Sprechen Sie uns an. Wir kennen die Möglichkeiten der effektiven Strafverteidigung.
Wir setzen uns im Regelfall binnen 24 Stunden mit Ihnen in Verbindung. Bitte kontrollieren Sie in dieser Zeit auch Ihren Spam-Ordner. Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, informieren wir Sie.
01.09.2025: Tatvorwurf fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr, Einstellung des Verfahrens durch Staatsanwaltschaft Celle
Ein Verkehrsunfall in Celle führte zu einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen unseren Mandanten. Das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wurde nunmehr durch die Staatsanwaltschaft Celle eingestellt.
02.04.2024 Staatsanwaltschaft Celle, fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht
Unserer Mandantin wurde fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) vorgeworfen. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnte mit einer ausführlichen Stellungnahme erreichen, dass das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren nach § 170 StPO mangels Tatverdacht eingestellt.
14.11.2019 Staatsanwaltschaft Celle: Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Körperverletzung
Gegen unseren Mandanten wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Ein Betrunkener hatte sich auf die Fahrbahn gelegt. Es kam zum Unfall. Frau Rechtsanwältin Brinkmann konnten erreichen, dass das Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten gem. § 153 StGB eingestellt wurde, so dass keine weiteren Folgen für ihn zu befürchten waren.
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